Games & Gewalt: Gesetz gestoppt
Schon Ende des letzten Jahres berichteten wir über die Initiative von Familienministerin Ursula von der Leyen und dem Amtskollegen aus Nordrhein - Westfalen Armin Laschet das deutsche Jugendschutzgesetz zu verändern und somit härtere Regeln einzuführen. Auf dem Plan standen nachvollziehbare Sachen wie die USK Prüfzeichen zu verdeutlichen und Verkäufer von DVDs und CDs anzuregen besser auf diese Richtlinien zu achten. Aber es gab auch viele Punkte die zur Debatte standen z.B. Testkäufe von Jugendlichen und vorallem der mysteriöse Paragraph 15. Diese Kritikpunkte sind der Ministerin nun zur Stolperfalle geworden. Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab!
Wir blicken zurück
Um den gesamten Sachinhalt zu verstehen bedarf es einige Grundlagen. Mit dem Gesetzentwurf plante Ursula von der Leyen eine sichtbare Änderung auf den Hüllen der Videospiele. 1.200 mm² sollen die neuen Prüfsiegel auf der Spieleverpackung einnehmen. Umgerechnet sind das ca. 4,5 x 4,5 cm. Schade, denn stellten sich viele bisher lieber Spielehüllen in das Regal als über Downloadplatformen wie Steam oder Gamesload sich die Dateien zu beschaffen. Warum aber die Größen ändern, wenn die meisten die Inschrift garnicht verstehen? Zu diesem Ergebniss kam auch das Hans Bredow Institut über dessen Studie wir ebenfalls berichteten. Formulierungen wie "Keine Jugendfreigabe" und "Ohne Altersbeschränkung" seien vorallem für Generationen die sich weniger mit Videospielen beschäftigen missverständlich. Bleibt nur die Frage offen warum das Familienministerium eine teure Studie in Auftrag gibt, um Monate später diese mit einem neuen Gesetz förmlich zu revidieren? Für Kritik sorgte aber die Änderungen im Paragrapen 15. Nicht nur Gewalt "verherrlichende" Spiele sollen automatisch indiziert werden sondern auch "Gewalt beherrschte" Spiele, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten". In Zukunft soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) automatisch Spiele auf die "schwarze Liste" die "Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden" oder "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" beinhalten. Auf Beamtendeutsch hört sich das alles schön und gut an, doch welches Spiel ist "gewaltbeherrscht" ? Kann dies ein Richter beurteilen? Wohl eher nicht, aber wie sollen das dann Spieleentwickler?
Kurz und Knapp: Formulierung zu schwammig
Genau diese fragwürdigen Formulierungen hat das Gesetz nun zum stocken gebracht. Der Bundesrat lehnt es in einer ersten Prüfung ab. Zwar begrüßt man die Initiative die Verbreitung extremer Gewaltdarstellungen stärker zu begrenzen, aber in Frage gestellt wird die Interpration dieser oben gennanten Begriffe. In der Pressemitteilung heißt es: "Die in § 15 JSchG-E neu aufgeführten Kriterien sind sehr interpretationsfähige und durch das subjektive Empfinden geprägte Begrifflichkeiten. Diese führen in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit.. Der Bundesrat hat richtig erkannt das die verfassten Kriterien interpretationsfähige Formulierungen sind die von jedem anders aufgefasst werden können. Ein passendes Beispiel bringt zu diesem Thema die Zeitschrift Gamestar in ihrer aktuellen Ausgabe. Ist das Szenario des Ego Shooters Bioshock von realitischer, selbstzweckhafter Gewalt beherrscht, oder ist das Szenario zu unwirklich. Dieser Punkt würde nach dem gescheiterten Kriterien zwischen Indizierung und keiner entscheiden. Zudem wird das Familienministerium aufgefordert mit der BPjM eine Lösung zu finden die eine nötige Rechtssicherheit gewährleistet und zudem Schutz vor Gewalt bietet.
Wie geht es weiter?
Das in dieser Form vorhandene Gesetz scheint mit diesen Formulierungen gescheitert. Allerdings wird sich das Familienministerium um eine entsprechende Ändeung sicherlich bemühen. Welche Veränderungen der neue Entwurf beinhalten wird ist wohl noch einige Zeit unklar. Man wäre aber gut beraten keinen Alleingang durchzufüren sondern mit Verbänden zu diskutieren die sich mit diesem Thema täglich beschäftigen. Andernfalls hat der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) der als Sprachrohr für Entwickler und Spieler gilt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.
"Mal ne gute nahricht...für erst mal.Aber wenn das zeichen so groß ist wie ich finde .Meine spiele nicht wieder wenn ich nur das USK zeichen sieht und das meinst schöne cover nicht."
man das geilst sein deutsch lese hier ich damit nich schlimm so ich . , noch bau ein.
ach ja cover ersatz gibt es eh schon
http://www.bf-games.net/funbild.php?detail=1311
Mir Bayern sagen:
"Die ham doch alle den Arsch offen!"
edit: guter Text, danke Emma!
Aber mir auch egal. Bin 18 und die Spiele, jetzt raus sind reichen mir auch für's erste.
Ja genau ^^
Nach diesen School Shooting in Erfurt und so meinten die, man brauch mehr Schulpsychologen. Aber größere USK- Zeichen sind billiger.
Tante_Emma hat den Text geschrieben :p
oder so.. ((-;
Und zu den gesetzt ich glaub nicht das es große Veränderungen bringen wird, wenn solch ein §§ mal durchkommt und greift, solange der Mittelklasse Mensch immer mehr in die Armut getrieben wird, und kinder und jugendliche keine Perspektiven haben !!!
Da sollte mal Familienministerin anfangen zu arbeiten und ...................
Und nächstes mal heisst es jugendlicher hat mit Tennisschläger Rentnerin verprügelt.
In der Wohnung wurden eine Serie von PC Tennis spielen gefunden. und dann???
also nochma zum mitschreiben liebe fotz von der laien: pc-spiele sind nich schuld daran das die gesellschaft bzw. jugend immer gewaltätiger is bzw. wird. woran das liegt kann ich ihnen au nich genau sagen. aber folgeerscheinungen zu bekämpfen hilft da ma überhaupt nich. wenn sie ne bronchitis haben könn sie soviel codein schlucken wie sie wollen, der husten verschwindet zwar aber die entzüngung und ursache des problems bleibt weiterhin bestehn.
schönen tag noch...
@T: Die werden das nie durch bringen ^^ *hoff*
SC '08 roxx0rn und solche Texte schreiben können nur wenige...
..zum Thema:
'Schwammig' ist seit jeher in der Rechtsprechung nicht die Ausnahme, sondern Regel... gleich welchen Feldes.
Ob Zivil-, Landes-, Bundesrecht, der Weg der Mitte wird seit jeher eingeschlagen, wohl um Folgearbeit entgegen zu wirken... oder weil die Herrschaften einfach nicht in der Lage sind, für 'hopp' oder 'top' zu votieren, in einem Parallel-Universum leben, oder einfach nur zuviel gezwitschert haben, was ja auch nicht so selten vorkommen soll...
einige Videospiele kotzen mich auch an, wenn ich schon im TV gesehen habe, wie man mit der Motorsäge mordlüsternd duch die Stadt jagt, aber jedenfalls besser so gelöst, als wenn die Jugendlichen es in Echt machen.
... naja, ein Sündenbock mußte gefunden werden!
Aber ich befürchte da kommt noch was.
''Toll'' finde ich nur wieder, daß ein paar korrupte, kriminelle Nasen, Bekannte, Freunde etc. pp. dieser kriminellen Politiker sich durch einen Ausschuß, schwachsinniger Gutachten etc. pp. eine ''goldene Nase'' verdient haben. Sinnlose Verschwendung von Steuergelder.
Sollen doch Spiele nur mit Vorlage des Personalausweises herausgegeben werden, dann können Jugendliche selbige Spiele nicht erwerben, zudem sollten einige Spiele erst mit dem Alter von 21 J verkauft werden.
Grundlegend finde ich aber diese Diskussione immer mehr schwachsinnig, denn ''tausende'' Untersuchungen haben ja ergeben, daß Gewaltspiele keine Mörder und Psychopaten produziert.
Derlei Personen werden einzig und alleine durch diese kriminelle Politik dieses Staates erzeugt; kapitalistische Ausbeutung, misserables Bildungssystem, Arbeitsplatzvernichtung, Minimallöhne, permannete Preiserhöhung, Reduzierung von Sozialleistungen, Zerstörung unseres Krankenversorgungssystems, etc. pp.
Aber das sieht das Pack nicht, daß diesen Staat und uns Deutsche ausbeutet.!!!!!!
das versteht doch kein schwein
Ein Gesetz das besagt, dass beim Kauf der Personalausweiß vorgelegt werden MUSS würde mehr Sinn ergeben als dass hier...
naja, sollen sie machen was sie wollen