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BlackPhoenix

Eure Werke

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die hintere Kapsel der Hirschkuh wirkt irgendwie komisch... so verdreht... einfach: :ugly:

:P

Geschrieben
*bild*

Mein erstes BC2 Artwork. Ich plane für jede Map eins zu machen. Was aus den Plänen wird, wird sich noch zeigen. :awesome:

:super: weiter so, mein lieblingsbleistiftakrobat

Geschrieben
*bild*

Mein erstes BC2 Artwork. Ich plane für jede Map eins zu machen. Was aus den Plänen wird, wird sich noch zeigen. :awesome:

:super: weiter so, mein lieblingsbleistiftakrobat

² :D

Echt super!

Geschrieben
img_7624-1kleinerpfrc.jpg
Geschrieben

zum Wieso, Weshalb und Warum sag ich jetzt mal nix :rolleyes:

aber es wurde ein Meisterwerk!!!

post-23912-1276623668_thumb.jpg

Geschrieben

Es wurde wirklich ein Meisterwerk :daumenhoch:

^^

Geschrieben

...und da sagt nochmal einer, Frauen kennen sich bei Fußball nicht aus *hmpf*

Geschrieben

schicks zu ner frauenzeitschrift oder zur bild^^

Geschrieben
img_7650cut-1-3-41r0d.jpg
Geschrieben

Mal ein schriftliches Werk :

Ehrenkodex des Abschreibens

§1 Die Würde des Abschreib-Lassenden ist unantastbar.

§2 Die Vorlage zu bewahren und zu schützen ist oberste Aufgabe aller abschreibenden Gewalt.

§3 Der Abschreibende soll sein eigenes Wesen nicht über das des Abschreib- Lassenden stellen.

§4 Die Anonymität und Immunität des Abschreib-Lassenden ist gegenüber den staatlichen Tyrannei-Organen stets zu wahren.

§5 Die gottgegebenen Grundsätze „Manus manum lavat“ und „Do ut des“ gelten.

§6 Bei der Transskription ist sicherzustellen, dass grammatikale und vokabulare Disparitäten herrschen. Des Weiteren gilt es, in Textproduktionen lediglich inhaltliche Anregungen zu sammeln.

§6.1 Dies gilt insbesondere für Examen, in denen auflagenstarke Duplikate peripherer Quellen vorliegen.

§7 Wenn die Qualität der Vorlage nicht mit Vorstellungen des Abschreibenden kongruent sein sollte, so ist auf subjektive Kritik zu verzichten.

§7.1 Auf Fehler in der Vorlage ist nach Möglichkeit sowie bestem Wissen und Gewissen hinzuweisen.

§8 Es ist zutiefst verwerflich, aus eigener Initiative dem Lehrer erkenntlich zu machen, dass die Hausaufgaben vorliegend seien, sodenn sie nicht aus eigener Feder stammen.

§8.1 Das Duplikat wird ausschließlich bei unmittelbarer lehrerseitiger Nachfrage als eigene Arbeit ausgegeben. Paragraf §3 gilt unverändert fort.

§8.2 Der Lehrkraft deutlich zu machen, ein Dritter besäße die häusliche Aufgabe

nicht, gilt als verachtenswerte Missetat.

§9 Sollte der Magister sich anschicken, einen Tischnachbarn verbal bzgl. der Hausaufgabe zu prüfen, so sind dem Probanden unauffällige Blicke auf die Unterlagen der Anderen genehmigt.

§9.1 Sind die Unterlagen eigens angefertigt worden, besteht die Möglichkeit, §9 außer Acht zu lassen.

§10 Bei Examen gilt es, den Paragraphen §6 insbesonders und strengstens einzuhalten, inkl. der unumgänglichen Einschränkung, bei Textproduktionen lediglich Anregungen zu sammeln.

§10.1 Interrogationen, die ausschließlich eine Antwort zulassen und deren Editierung, aufgrund ihrer Form, nicht möglich ist, sind davon ausgenommen.

§11 Vorsätzliches Verbreiten von Fehlinformationen wird als infiltrierender Hochverrat mit Exil aus der Gemeinschaft bestraft.

§12 Das Verweigern der Kopie einer Vorlage ist nur in Ausnahmefällen zulässig und nach Einzelfällen zu beurteilen, im Besonderen ist eine Legitimation der Verweigerung festzustellen, wenn die Vorlage

1.mit besonderem Zeit- und Arbeitsaufwand angefertigt wurde,

2.der Abschreibende den Paragraphen §5 oder §6 nicht einhält oder

3.das Vertrauensverhältnis durch rüpelhafte Freveleien des Abschreibenden nachhaltig zerrüttet ist.

§13 Jegliche Malefikanten sind temporär kollektiv zu schmähen.

Sonderklauseln für den Einsatz peripherer Quellen

§ I Die Benutzung der Duplikate von E-Latein, Magisterbegleitschriften oder Äquivalenten ist legitim.

§ II Auf unpersönliche Anfrage der Lehrkraft nach einer Translation, welche als häusliche Aufgabe den Discipulenten auferlegt ward, ist stets eine angemessene Latenz zu warten, ob jene nicht von anderen Schülern selbständig erarbeitet wurde.

Außerdem ist dafür Gewähr zu leisten, dass kein Schüler, der diese eigenständig erarbeitet hat, die Möglichkeit zum Erkenntlichgeben entzogen oder durch andere durch Peripherquellen versorgte Individuen beeinträchtigt wird.

§ III Sollte die Translation nicht zwangsweise vorliegen müssen, so ist es untersagt, der oralen Übersetzung des Kolloquiums, bei ernsthaften Übersetzungsversuchen anderer Schüler, mithilfe von peripheren Quellen zu partizipieren.

§ III.I Sollte in eben jenem Kolloquium ein durch Ratlosigkeit und Unwissen ausgelöstes Armageddon unmittelbar bevorstehen, ist es ratsam und statthaft, durch periphere Quellen prophylaktisch entgegenzuwirken. § III gilt in diesem Fall als nichtig.

§ IV Es gilt als Ehrenpflicht Faksimiles peripherer Quellen manuell zu transkribieren.

§ V Des Weiteren ziemt es sich und gereicht es zur Ehre, Unregelmäßigkeiten einzupflechten, um keine utopische Laboration einzureichen.

Musste aufgrund häufiger Verletzungen niedergeschrieben werden, war ja vorher sozusagen "ungeschriebenes Gesetz" :)

Geschrieben
schicks zu ner frauenzeitschrift oder zur bild^^

und wieviel wärs wert? 1000... 2000... Euro?

Geschrieben

wenn dadurch auch nur eine frau mehr versteht was abseits ist, ist es unbezahlbar :)

Geschrieben
img_7624-1kleinerpfrc.jpg
img_7650cut-1-3-41r0d.jpg
Beide sehr schick, vor allem das zweite.
Geschrieben

Meine ersten Versuche mit der neuen Kamera

rose1-kleinmm6i.jpg

statue1-kleins8ha.jpg

Beim unteren Bild bin ich mir nicht sicher ob ich die roten Pflanzen links und rechts wegschneiden sollte.



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