Wurstfuchs 0 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 Weiß jemand ob es möglich ist eine Liste aller Ebay-Verkäufe die man gemacht hat anzusehen? Ich habe da auf die Schnelle nichts gefunden.
Scaramanga 0 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 wenn ich einen seit 5 jahren ungültigen deutschen reisepass habe heißt des das ich kein deutscher staatsbürger mehr bin???
Rudi 1 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 wenn ich einen seit 5 jahren ungültigen deutschen reisepass habe heißt des das ich kein deutscher staatsbürger mehr bin???
Scaramanga 0 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 kk thy hab heute einen brief von der bundeswehr erhalten und hab dann gemerkt das er ungültig is (der pass)
Rudi 1 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 kk thy hab heute einen brief von der bundeswehr erhalten und hab dann gemerkt das er ungültig is (der pass)
meinereiner 156 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 was passiert eigentlich wenn mein persi abgelaufen ist (sagen wir mal seit nem jahr) und die polizei kontrolliert mich?
Rudi 1 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 Dann rufen sie Verstärkung und tun Deinem Popo fürchterlich weh! Nix passiert dann, Du bekommst evtl. eine Strafe, deren Höhe womöglich davon abhängt, wie sehr Du Dich daneben benimmst. Sie dürfte so zwischen 25 und 100 Euro liegen. Es ist übrigens so, daß man kein Ausweisdokument dabei haben muß, sprich Besitzpflicht ja, Mitführungspflicht nein. Ein Pass (Reise...) genügt dabei ebenso, wie ein Personalausweis. Im Falle einer Polizeikontrolle, ob im Straßenverkehr oder wo auch immer, könnte es sogar reichen, einen Führerschein dabei zu haben, um zu erreichen, daß die Kollegen Dich nicht nach Hause begleiten. Ansonsten sollte man einfach zum Einwohnermeldeamt gehen, wenn man denn bemerkt, daß das Teil abgelaufen ist, und sich für 8€ einen neuen nausstellen lassen. Dabei kann es aber, abhängig von der ausstellenden Kommune, zu kleineren Geldbußen kommen, so vllt. 25 €.
Der Spinner 5 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 Allerdings muß man ihn auf Verlangen vorzeigen können § 1 Ausweispflicht (1) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. 2Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Necro 0 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 Hab heute ein Päcken bei der Post abgegeben, das aber erst morgen rausgeht. Hab mir jetzt aber überlegt, dass ich das garnicht dahin schicken will ( ^^ ). Kann man Päckchen, die man schon abgegeben hat wieder zurückholen?
Rudi 1 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 LOL, sorry! Wenn Du ne Paketnummer oder irgendetwas in der Art hast, könnte ein Anruf bei der lieben Post evtl. Wunder wirken, box Dich durch! Oder Du ruftst beim jetzigen Empfänger an, keine Ahnung, wie gut man sich mit dem verständigen kann und bittest ihn darum, die Annahme zu verweigern und schwupps, macht sich das Packerl wieder auf den Weg zu Dir, dürfte aber was kosten.
Necro 0 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 Naja, is halt n Päckchen, keine Nummer, kein Beleg. Aber is auch kein Drama.
meinereiner 156 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 Naja, is halt n Päckchen, keine Nummer, kein Beleg. Aber is auch kein Drama.
Jonez 0 Melden Geschrieben 4. Juli 2007 Naja, is halt n Päckchen, keine Nummer, kein Beleg. Aber is auch kein Drama.