meinereiner 156 Melden Geschrieben 15. Juli 2008 deutschland weit oder in jedem bundesland verschieden?
Chuck Norris 119 Melden Geschrieben 15. Juli 2008 Der Erwerb ist mittlerweile ab 18 ebenso wie Tabakwaren und Branntweinprodukte
Fette Katze 0 Melden Geschrieben 15. Juli 2008 *push* meine frage; mal angenommen ich besitze eine Hanf-Pflanze () und stelle die mir aber nur auf die Terasse/Balkon, und sonst nix. ist das strafbar? also der nur der Besitz der Pflanze.
MadMilo 1 Melden Geschrieben 15. Juli 2008 Nicht brantweinhaltige Substanzen dürfen ab 16 ausgegeben werden!!!
Chuck Norris 119 Melden Geschrieben 15. Juli 2008 ARGH! Schande über mich! Ihr habt Recht! Bier und Wein ab 16, Kippen und Hartstoff ab 18! Aber: Errare Humanum est!
Chuck Norris 119 Melden Geschrieben 15. Juli 2008 Sry 4 DP aber wie sieht das mit der Erstaustattung vom Arbeitsamt aus, wenn ich ausziehe... Muss ich die zurückzahlen, oder wie läuft das ab?
Ach-Egal 0 Melden Geschrieben 15. Juli 2008 soviel ich weiß, kaufen ab 18 meine frage; mal angenommen ich besitze eine Hanf-Pflanze () und stelle die mir aber nur auf die Terasse/Balkon, und sonst nix. ist das strafbar? also der nur der Besitz der Pflanze.
meinereiner 156 Melden Geschrieben 15. Juli 2008 ich glaub bei einer pflanze interessiert das nicht so
Ale42er 19 Melden Geschrieben 15. Juli 2008 ja wirklich? das is so lang her ,ich weiss das nicht mehr.
Fette Katze 0 Melden Geschrieben 15. Juli 2008 stell dir einfach nen Fächerahorn auf den Balkon, sieht doch fast genauso aus