meinereiner 156 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 deutschland weit oder in jedem bundesland verschieden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chuck Norris 116 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Der Erwerb ist mittlerweile ab 18 ebenso wie Tabakwaren und Branntweinprodukte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ecbeer 0 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Negativ immer noch ab 16! Zumindest bei uns Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fette Katze 0 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 *push* meine frage; mal angenommen ich besitze eine Hanf-Pflanze () und stelle die mir aber nur auf die Terasse/Balkon, und sonst nix. ist das strafbar? also der nur der Besitz der Pflanze. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast The Wraith Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Negativ immer noch ab 16! Zumindest bei uns Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MadMilo 1 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Nicht brantweinhaltige Substanzen dürfen ab 16 ausgegeben werden!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chuck Norris 116 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 ARGH! Schande über mich! Ihr habt Recht! Bier und Wein ab 16, Kippen und Hartstoff ab 18! Aber: Errare Humanum est! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chuck Norris 116 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Sry 4 DP aber wie sieht das mit der Erstaustattung vom Arbeitsamt aus, wenn ich ausziehe... Muss ich die zurückzahlen, oder wie läuft das ab? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jonez 0 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 *push* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ach-Egal 0 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 soviel ich weiß, kaufen ab 18 meine frage; mal angenommen ich besitze eine Hanf-Pflanze () und stelle die mir aber nur auf die Terasse/Balkon, und sonst nix. ist das strafbar? also der nur der Besitz der Pflanze. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pnshr 1433 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Warum wusste ich jetzt dass du das weißt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meinereiner 156 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 ich glaub bei einer pflanze interessiert das nicht so Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ale42er 19 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 ja wirklich? das is so lang her ,ich weiss das nicht mehr. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meinereiner 156 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 schizo? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fette Katze 0 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 stell dir einfach nen Fächerahorn auf den Balkon, sieht doch fast genauso aus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...