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Sergio

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LOL jetzt habe ich grad gelesen das die Ische wieder ausgenutzt wurde. Alle mit denen die was hatte waren nach 1 mal drüber wieder weg. Sie lernt einfach nicht...

Vlt will die das ja auch so.

Vielleicht unterbewusst... So sagt sie immer das sie das alles kacke findet wenn man sie belügt etc. :kritisch:

@6(bodycrusher)6: Die ist 16 und hatte schon 20 Typen. Alles ohne Gummi ein Glück für sie das sie die Pille hat sonst wäre sie wohl schon Schwanger. Naja und einmal drüber huschen ist nicht. Da habe ich selbst mit Gummi zuviel Angst vor Krankheiten bei der...

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Ab 14 hat man glaub ich die sexuelle Selbstbestimmung. D.h. ab 14 darf man mit jedem rumpimpern, der auch mindestens 14 ist... solange es von beiden seiten gewollt ist ;)

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Ich kenne den genauen Artikel des BGBs nicht, aber ich meine gelesen zu haben, dass das rechtswidrig ist...

€:@Vogelbacke: Ähm...nein?

Bearbeitet von Stövi
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Ich kenne den genauen Artikel des BGBs nicht, aber ich meine gelesen zu haben, dass das rechtswidrig ist...

€:@Vogelbacke: Ähm...nein?

Ähm doch

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Ich kenne den genauen Artikel des BGBs nicht, aber ich meine gelesen zu haben, dass das rechtswidrig ist...

§182, hab gegooglet.

verdammt, jetzt bestimmt das 5te mal, dass ich das hier schon erläutern muss...

bis 14 läuft garnichts, da du noch als kind gilst

ab 14 darf alles bis 21 ran, ab 16 dann uneingeschränkt alles. ^_^

strafbar ist alles, was unter zwang und unter 14 geschieht

€: want to know more?

Bearbeitet von Com.Sordan
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Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.

Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können nach § 182 StGB bestraft werden, wenn die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird bzw. eine fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird

Habs mir jetzt nur grob durchgelesen, aber das sind doch die Hauptaussagen?

da steht aber nichts, dass über 21 jährige nicht erlaubt sind

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Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.

Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können nach § 182 StGB bestraft werden, wenn die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird bzw. eine fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird

Habs mir jetzt nur grob durchgelesen, aber das sind doch die Hauptaussagen?

da steht aber nichts, dass über 21 jährige nicht erlaubt sind

hmm stimmt sogar... :kritisch: also, damals, als das thema bei mir akut war (so 2004) war das noch so wie von mir oben geschrieben

aber so wies da steht, ist das wirklich so, wie vogelbacke es sagt

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Darf man mit 16 etwa keinen Sex haben?

Das sagte ich nicht aber ein Mädchen das 16 ist und 20 Kerle hatte die nicht länger als eine Woche bei ihr waren nennt man bei uns Schlampe. Mit 16 eine bis zwei längere Beziehungen mit Sex sind ok.

Bei einer 30 Jährigen wäre das vollkommen okay...

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Darf man mit 16 etwa keinen Sex haben?

Das sagte ich nicht aber ein Mädchen das 16 ist und 20 Kerle hatte die nicht länger als eine Woche bei ihr waren nennt man bei uns Schlampe. Mit 16 eine bis zwei längere Beziehungen mit Sex sind ok.

Bei einer 30 Jährigen wäre das vollkommen okay...

Das war auch auf Stövis Beitrag bezogen.

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