Master Chief 1 Melden Geschrieben 1. Dezember 2012 Was die da wieder für eine dumme Schei*e labern Deutsche Presse halt die Fre**e!
Sepsis 588 Melden Geschrieben 1. Dezember 2012 Immer nur Modern Warfare shit... Ich will endlich mal wieder in den zweiten Weltkrieg. Soll aber auch kein billig produziertes Game sein...
Psychotronic 61 Melden Geschrieben 1. Dezember 2012 Muss die Kasse nicht normalerweise irgendwie was anzeigen, wenn die Karte nicht gedeckt ist? Wenn ich im Supermarkt stehe, braucht das Ding so ewig lange, da gehe ich einfach mal davon aus, dass die meinen Kontostand währenddessen auch noch überprüfen. Dachte ich zumindest bisher scheinbar nicht ich dachte auch, dass man dafür unterschreibt, dass man einverstanden ist, dass die bank dem supermarkt meine daten gibt, damit die ne rechnung schreiben können, so hatte es zumindest ein kollege mir erklärt nun meint mein chef aber, dass ich damit vertraglich versichere, dass geld auf meinem konto ist und ich das bezahlen kann. das ist aber auch unlogisch, weil ich als minderjähriger doch gar nicht vertragsfähig bin klar bist du das. zumindest ab 14 (oder wo war da die grenze) darfst du kaufverträge abschließen, die im verhältnis zu deinem taschengeld stehen. falsch. das muss von den erziehungsberechtigten zur freien verfügung stehen. andern falls sind alle rechts geschäfte schwebend unwirksam dein bankkonto dürfte nichtmal ins minus fallen da du als minderjähriger keine schulden machen darfst. wenn die bank es freigeschalten hat müssten die das bezahlen was ja taschengeld normalerweise ist... und nachdem er oben geschrieben hat, dass es sich eh um nen sehr kleinen betrag handelt ist das rechtsgeschäft wirksam. er ist ja kein kindergartenkind, das nen fernseher kauft... solang er minderjährig ist, ist es nichtig solange er nicht die genehmigung der eltern hat, ist einfach so. mein bruder hatte sein konto mit 16 jahren überzogen war gute 50€ im minus. das konto durfte auch nicht überzogen werden da er wie gesagt minderjährig ist und sich verschuldet hatte (und um dich als minderjähriger in der zukunft finanziell zu verpflichten brauchst du die zustimmung eines vormundschafts gerichtes ) . ende vom lied bank hat bezahlt. von mir aus kann er sich ein eis kaufen solang er nicht die erlaubniss hat ist das geschäft nichtig. und mit dem taschengeld hat das rein garnicht zu tun da die eltern über dieses auch bestimmen und zuwelchem zweck es verwendet wird.
Dr_Kuh 142 Melden Geschrieben 1. Dezember 2012 Heute morgen bei ca. -2°C beim Heranfahren an die Ampel den Motor abgewürgt. An sich eher peinlich. Nur fahre ich Automatik. WTF?!? Davor hat das Getriebe auch ab und an mal kurz vorm Stillstand etwas geruckt. Danach war alles wie sonst auch. In den ersten Minuten ist es im Winter eigentlich normal dass der Wandler etwas weniger perfekt überbrückt wird, aber so etwas....
Sergio 4302 Melden Geschrieben 1. Dezember 2012 Band of Brothers jetzt auf RTL II Deutsche Synchro hin oder her, aber ernsthaft ...Blutig, blutig hallelujah ... ??? wtf ??ß
TanteEmma 1436 Melden Geschrieben 2. Dezember 2012 Grippe incoming. Seit gestern Abend Krankheitsgefühl... :/
Com.Sordan 9 Melden Geschrieben 2. Dezember 2012 Alles Scheiße Ja okay. Nicht alles. Aber wesentliche Teilbereiche. Ein Mist ey
LurchiDerLurch 0 Melden Geschrieben 2. Dezember 2012 solang er minderjährig ist, ist es nichtig solange er nicht die genehmigung der eltern hat, ist einfach so. mein bruder hatte sein konto mit 16 jahren überzogen war gute 50€ im minus. das konto durfte auch nicht überzogen werden da er wie gesagt minderjährig ist und sich verschuldet hatte (und um dich als minderjähriger in der zukunft finanziell zu verpflichten brauchst du die zustimmung eines vormundschafts gerichtes ) . ende vom lied bank hat bezahlt. von mir aus kann er sich ein eis kaufen solang er nicht die erlaubniss hat ist das geschäft nichtig. und mit dem taschengeld hat das rein garnicht zu tun da die eltern über dieses auch bestimmen und zuwelchem zweck es verwendet wird. ich weiß net vielleicht reden wir auch aneinander vorbei aber ich habs genau so gelernt, wies hier beschrieben ist und man das auch im BGB nachlesen kann: Beispiel: Kauft sich ein beschränkt Geschäftsfähiger von seinem Taschengeld mehrere DVD´s für 40 Euro und bezahlt sie sofort und vollständig, ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, ohne dass eine ausdrückliche Einwilligung der Eltern erforderlich gewesen wäre. Beschränkt geschäftsfähig und damit unter bestimmten Umständen durchaus in der Lage geschäftliche Verpflichtungen einzugehen ist, wer das 7. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht volljährig ist. http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Int...ObjectType=full Punkt 2. also wie gesagt bin ich davon ausgegangen, dass der betrag wie stövi gesagt hat gering war und damit im rahmen von seinem taschengeld. und die aussage "ich dürfte sowieso keine verträge abschließen" falsch mit konto überziehen hat das jetzt noch nichts zu tun. das ist ne andere geschichte.
Psychotronic 61 Melden Geschrieben 2. Dezember 2012 wenn ich nicht zu faul wäre würd ich dir ein foto aus einem sachbuch schicken wo genau das nicht funktioniert. der springende punkt ist die eltern MÜSSEN ihm das geld zu diesem zweck überlassen haben... andern falls ist das geschäft nichtig. natürlich setzen das gesetz nur wenige eltern um. beispiel aus meinem buch : azubi (17)bucht eine reise für 600€, eltern wollen dies nicht, geben nicht ihre genehmigung und zack ist der vertrag geplatzt. klingt lächerlich weil er sein eigenes geld verdient, ist aber so.
Stövi 100 Melden Geschrieben 2. Dezember 2012 konto wurde nicht überzogen hab ja auch keinen dispo eingerichtet, werd ich wohl demnächst mal machen etwas anderes, das mich stutzig macht ist aber folgendes: auf der rückseite des kassenbons (sprich da, wo man bei ec-zahlung unterschreibt) steht: "ich ermächtige das oben/umseitig genannte unternehmen sowie die easycash GmbH [adresse] den heute fälligen, umseitigen Betrag von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Ich weise mein Kreditinstitut unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift dem Unternehmen sowie easycash auf Anforderung meinen Namen und meine Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen." verstehe ich so: easycash/den supermarkt, den betrag abzubuchen, der aufm kassenbon steht (und auch nur den) und falls das nicht klappt, kriegen die meine daten und können mich anderweitig kontaktieren, ne rechnung schicken oder sowas. wieso können die jetzt einfach nen anderen betrag abbuchen, dazu haben die doch gar keine berechtigung?
Necrofridge 963 Melden Geschrieben 2. Dezember 2012 Da gehts aber um Lastschrift und Lastschrift hat seine eigenen Bedingungen. Wenn die Lastschrift wegen Unterdeckung verweigert wird, dann wird man dir aber dafür auch die Kosten in Gebühr stellen.
Stövi 100 Melden Geschrieben 2. Dezember 2012 die bank hat mir ja auch gebühren berechnet, 1,50€... was ich auch verhältnismäßig finde, im gegensatz zu 11,14€