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Tankhunter

Hass Thread

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Wie ich es liebe: Beim letzten Update hat Nvidia meine benutzerdefinierte Bildwiderholrate, um Filme ohne Stottern wiederzugeben rausgeworfen. Und die Tutorials um diese einzustellen, scheinen alle aus dem Netz verschwunden zu sein. Ich finde NIX

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Nach knapp 14 Stunden Arbeit endlich geduscht und gefüttert. Jetzt gehts weiter zur Abendplanung.

yay

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Was? Du hast in Dt eine gesetzliche Gewährleistung. Ausserdem schließt du einen Kaufvertrag mit denen. Wenn ein Artikel defekt ist oder nur eingeschränkt funktioniert, kannst du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern (was bei einem totalen defekt nichts bringt) oder ein neues Gerät zum Austausch fordern.

 

Würde echt gern wissen, wie du auf solch ein Argument kommst. :kritisch:

 

Gewährleistung besagt aber nur, dass ein Artikel beim Kauf noch keinen Defekt aufweist und is gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantie versichert dir, dass der Artikel im Garantiezeitraum nich kaputt geht (oder wat auch immer dir garantiert wird) und is ´ne freiwillige Zusatzleistung. Zwar sind viele Händler relativ kulant in der Beziehung, wenn man aber an einen gerät, der die Sache rein nach Gesetzeslage beurteilt musst du dem Händler nach Ablauf eines halben Jahres sogar selbst beweisen (wie auch immer man dat schaffen sollte), dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand.

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Ja, der Hans bei Saturn hat mir gesagt das ich es nur noch zum Hersteller schicken kann. Bringt mir aber nichts da ich ja jetzt sonst nichts höre, d.H. ich muss mir trozdem neue kaufen :evil:

Werde ich das wohl so machen müssen, das ich diesen scheissdreck einschicke und darauf hoffe das mir die danach einer bei Ebay abkauft <_<

Bearbeitet von Chuck der Norris
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Ich vertrag einfach nicht mehr so viel Alkohol wie früher. Und vor allem der Tag danach wird immer schlimmer. Ich werd alt :(

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Was? Du hast in Dt eine gesetzliche Gewährleistung. Ausserdem schließt du einen Kaufvertrag mit denen. Wenn ein Artikel defekt ist oder nur eingeschränkt funktioniert, kannst du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern (was bei einem totalen defekt nichts bringt) oder ein neues Gerät zum Austausch fordern.

 

Würde echt gern wissen, wie du auf solch ein Argument kommst. :kritisch:

 

Garantie und Gewährleistung sind aber zwei paar Schuhe und nicht miteinander vergleichbar.

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Nach einem halben Jahr tritt Beweißlastumkehr ein, dann musst du beweisen das der Fehler schon von anfang an da war.

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Ich vertrag einfach nicht mehr so viel Alkohol wie früher. Und vor allem der Tag danach wird immer schlimmer. Ich werd alt :(

Denkst du auch an den Liter Wasser vorm pennen?

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Was? Du hast in Dt eine gesetzliche Gewährleistung. Ausserdem schließt du einen Kaufvertrag mit denen. Wenn ein Artikel defekt ist oder nur eingeschränkt funktioniert, kannst du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern (was bei einem totalen defekt nichts bringt) oder ein neues Gerät zum Austausch fordern.

 

Würde echt gern wissen, wie du auf solch ein Argument kommst. :kritisch:

 

Garantie und Gewährleistung sind aber zwei paar Schuhe und nicht miteinander vergleichbar.

 

Ach wirklich? :rolleyes:

 

Also wenn einfach mal so (ohne Außeneinwirkung) irgendwas wegbricht, dann ist es ein Herstellungsfehler. Keine Ahnung was hier schon wieder diskutiert wird. Vertragspartner ist in erster Linie der Verkäufer. Somit tritt die Gewährleistungspflicht ein (bis 2 Jahre - §434 BGB). Also nicht zum Hersteller verweisen lassen. Somit hast du erst einmal das Recht auf Reparatur (2 mal darf er) oder Ersatz. Dazu reicht laut Verbraucherschutz eine Sichtprüfung, da der Verkäufer von einem Laien nichts anderes fordern darf! Denn wenn die Ware nur so kurz hält, muss ein Mangel ab Werk dafür verantwortlich sein. Natürlich nur, wenn man wirklich immer gut damit umgegangen ist.

 

Soviel erstmal zum geltenden Recht. ABER der Verkäufer weiß ganz genau, das man als Käufer sicherlich nicht gleich zum Verbraucherschutz rennt oder ein teures Gutachten für das Produkt einholen wird. Da liegt das Problem. Kurz gesagt: Ist der Hersteller seriös genug bzw. von seiner Ware überzeugt, ist das einschicken für eine Reperatur oder Ersatz kein Problem. Selbiges gilt für den Verkäufer. Zumal die Verkäufer eh versichert sind und entweder keine oder nur minimale Kosten selbst tragen müssen. Kommt halt immer auf den Wert der Ware und die Kosten der Reparatur an!!

 

Falls das alles nicht funktioniert entweder zum Verbraucherschutz ( :ugly:) oder einfach woanders kaufen, wo man freundlicher bzw. einsichtiger ist. Ich hatte bei MM nie solche Probleme. Ab und zu wurde mal blöd geschaut, aber sobald die merken, das du dich wenigstens halbwegs auskennst, zicken die nicht mehr so rum. Meine G15 hab ich z.B. nach über einem Jahr umtauschen lassen.

Bearbeitet von Th3Z0n3
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Ich vertrag einfach nicht mehr so viel Alkohol wie früher. Und vor allem der Tag danach wird immer schlimmer. Ich werd alt :(

Denkst du auch an den Liter Wasser vorm pennen?

 

Meine letzten beiden Getränke auf der Party waren Wasser :(

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Was? Du hast in Dt eine gesetzliche Gewährleistung. Ausserdem schließt du einen Kaufvertrag mit denen. Wenn ein Artikel defekt ist oder nur eingeschränkt funktioniert, kannst du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern (was bei einem totalen defekt nichts bringt) oder ein neues Gerät zum Austausch fordern.

 

Würde echt gern wissen, wie du auf solch ein Argument kommst. :kritisch:

 

Garantie und Gewährleistung sind aber zwei paar Schuhe und nicht miteinander vergleichbar.

 

Ach wirklich? :rolleyes:

 

Also wenn einfach mal so (ohne Außeneinwirkung) irgendwas wegbricht, dann ist es ein Herstellungsfehler. Keine Ahnung was hier schon wieder diskutiert wird. Vertragspartner ist in erster Linie der Verkäufer. Somit tritt die Gewährleistungspflicht ein (bis 2 Jahre - §434 BGB). Also nicht zum Hersteller verweisen lassen. Somit hast du erst einmal das Recht auf Reparatur (2 mal darf er) oder Ersatz. Dazu reicht laut Verbraucherschutz eine Sichtprüfung, da der Verkäufer von einem Laien nichts anderes fordern darf! Denn wenn die Ware nur so kurz hält, muss ein Mangel ab Werk dafür verantwortlich sein. Natürlich nur, wenn man wirklich immer gut damit umgegangen ist.

 

Wenn keine Garantie gegeben wurde, dann musst du aber grundsätzlich erstmal beweisen, dass wirklich ohne Außeneinwirkung etwas weggebrochen ist und kein anderweitiges Verschulden vorliegt. Über dieses Hindernis hilft lediglich der 476 BGB, der allerdings auch nur für die ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr vorschreibt. Sollten diese 6 Monate bereits verstrichen sein, hat man als Käufer schlechte Karten, wenn man rein nach der Gesetzeslage geht.

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Meine letzten beiden Getränke auf der Party waren Wasser :(

Nächstes mal einfach direkt vorm Schlafengehen statt noch auf der Party.

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Was? Du hast in Dt eine gesetzliche Gewährleistung. Ausserdem schließt du einen Kaufvertrag mit denen. Wenn ein Artikel defekt ist oder nur eingeschränkt funktioniert, kannst du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern (was bei einem totalen defekt nichts bringt) oder ein neues Gerät zum Austausch fordern.

 

Würde echt gern wissen, wie du auf solch ein Argument kommst. :kritisch:

 

Garantie und Gewährleistung sind aber zwei paar Schuhe und nicht miteinander vergleichbar.

 

Ach wirklich? :rolleyes:

 

Also wenn einfach mal so (ohne Außeneinwirkung) irgendwas wegbricht, dann ist es ein Herstellungsfehler. Keine Ahnung was hier schon wieder diskutiert wird. Vertragspartner ist in erster Linie der Verkäufer. Somit tritt die Gewährleistungspflicht ein (bis 2 Jahre - §434 BGB). Also nicht zum Hersteller verweisen lassen. Somit hast du erst einmal das Recht auf Reparatur (2 mal darf er) oder Ersatz. Dazu reicht laut Verbraucherschutz eine Sichtprüfung, da der Verkäufer von einem Laien nichts anderes fordern darf! Denn wenn die Ware nur so kurz hält, muss ein Mangel ab Werk dafür verantwortlich sein. Natürlich nur, wenn man wirklich immer gut damit umgegangen ist.

 

Wenn keine Garantie gegeben wurde, dann musst du aber grundsätzlich erstmal beweisen, dass wirklich ohne Außeneinwirkung etwas weggebrochen ist und kein anderweitiges Verschulden vorliegt. Über dieses Hindernis hilft lediglich der 476 BGB, der allerdings auch nur für die ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr vorschreibt. Sollten diese 6 Monate bereits verstrichen sein, hat man als Käufer schlechte Karten, wenn man rein nach der Gesetzeslage geht.

 

Also kurz und knapp ... ich sollte es einschicken und/oder mir ein neues holen... ?

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@Chucki

Neues kaufen. Falls die sich da wirklich quer stellen, wird dir ja auch leider nichts anderes übrig bleiben.

 

@Showstopper

"Rein nach der Gesetzeslage her" ist es ja genau umgedreht. Es wäre also kein Problem etwas reparieren zu lassen, einzuschicken oder umzutauschen.

Das Problem liegt einzig und allein bei den Verkäufern! Denn wenn die Leute dort entweder keine Ahnung haben oder einzig der Profit zählt (wovon in den meisten Fällen ausgegangen werden darf) hast du kaum eine Chance das defekte Gerät loszuwerden.

 

Es gibt noch eine Möglichkeit, die Chucki probieren kann. Zu einem Abteilungsleiter bei Saturn gehen (bloß nie an die Kassen oder Infos gehen!) und um Rücknahme des Artikels beten und im Austausch nach einen gleichwertigem Gutschein fragen. Falls das funktioniert, steht es ihm ja frei, den selben (oder am besten einen anderen) Artikel zu kaufen.

 

Denn mir hat man damals bei meinem alten Headset auch gesagt das sie da keinem Umtausch etc. machen, haben mir aber dafür einen Gutschein für den selben Wert angeboten. Was ja im Prinzip total bescheuert ist. Die Leute da haben halt einfach keine Lust ihrer Versicherung und den Hersteller/Lieferanten zu informieren um den ganzen Kram abzuwickeln. Das ist der einzigste Grund, warum die Verkäufer in den meisten Fällen einen Umtausch verweigern.

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