Black__Jack 2655 Melden Geschrieben 13. Juni 2015 Heuschnupfen of Death - 3/10, not enough sneezing, IGN. Q_Q Oah ja Wachst auf... die Augen jucken, Hals is trocken und die Nase... rotz... wiederlich ey.
arturo33 645 Melden Geschrieben 13. Juni 2015 Kack Gewitter, überall is des Dach undicht.....und dann noch wenig gepennt.
Crogy2 366 Melden Geschrieben 13. Juni 2015 Laptop heute morgen im Rucksack gebadet, da die Wasserflasche nicht richtig zu war. Habe ihn jetzt aufgeschraubt und zum trocknen auf die auf die Fensterbank gelegt. Hoffentlich geht das Ding am Dienstag wieder, ansonsten muss ich kucken wie ich meinen Schulkram von der Festplatte bekommen. ......
Burner 1635 Melden Geschrieben 13. Juni 2015 Leg ihn einfach in ein Bett aus Reis. Der Reis lockt über Nacht Asiaten an, die deinen Laptop reparieren! 2
Sergio 4302 Melden Geschrieben 13. Juni 2015 Riemen für die Servopumpe kommt erst frühstens Mittwoch ...
arturo33 645 Melden Geschrieben 13. Juni 2015 Maaaaan Fuck unser Dach is undicht, und ich renn rum und wisch auf. Drecks Altbau.
Chuck der Norris 1135 Melden Geschrieben 13. Juni 2015 (bearbeitet) Habe heute einige graue Haare in meiner rechten Kotelette entdeckt Bearbeitet 13. Juni 2015 von Chuck der Norris
Th3Z0n3 481 Melden Geschrieben 13. Juni 2015 Veflucht sei der Energy! Schön über meine G15 gekippt. Naja, musste eh mal die Tastatur sauber machen.
General_Abrahams 451 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 Unser deutsches Waffengesetz Man darf kein einhand Rettungsmesser mitführen (Auch wenn es im Falle eines Unfalls essentiell sein kann dass man es mit einer Hand öffnen kann), aber wenn ich ein schönes Rasiermesser mit mir umherschleppe sagt keiner was
Necrofridge 963 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 (bearbeitet) Gibt eins, was zugelassen ist. Suche grad mal raus. Edit: Nicht wiedergefunden Dafür was zum Lesen: https://www.drschmitz.de/taetigkeitsfelder/waffenrecht/rettungsmesser.html Bearbeitet 14. Juni 2015 von Necrofridge
General_Abrahams 451 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 Kannste vergessen, wenn es eine mit einer Hand festellbare Klinge hat ist das führen verboten, Klingenlänge egal. Außer es besteht ein berechtigtes Interesse und das ist leider ein unbestimmter Rechtsbegriff. Das führen im Auto gehört nach mehreren Gerichtsentscheiden nicht dazu...
Necrofridge 963 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 (bearbeitet) Und der BKA-Bescheid am Ende? Oder nimmste einfach das: http://www.amazon.de/Victorinox-Taschenmesser-Rescuetool-Wellenschliff-0-8623-MWN/dp/B000NHZW6M/ref=sr_1_5?ie=UTF8&qid=1434274062&sr=8-5&keywords=rettungsmesser Das wird dir kein Polizist abnehmen. Bearbeitet 14. Juni 2015 von Necrofridge
General_Abrahams 451 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 Ich glaub das mit dem BKA ist auch veraltet bzw. da gehts eher im Springmesser oder so. Gibt wohl keine Einschlägige Meinung darüber. Inwieweit der Feuerwehreinsatz ein "berechtigtes Interesse" ist, ist halt die Frage.