Black__Jack 2654 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 Unser deutsches Waffengesetz Man darf kein einhand Rettungsmesser mitführen (Auch wenn es im Falle eines Unfalls essentiell sein kann dass man es mit einer Hand öffnen kann), aber wenn ich ein schönes Rasiermesser mit mir umherschleppe sagt keiner was Ach da kann ich auch ein Liedchen von singen... Glaube das war so 2012... auf dem Weg von der Kaserne nach Hause, Uniform und den ganzen Bw Rotz im Auto, auf der Autobahn auf dem Weg nach Hause und da hier son Festival war hat die Polizeit fleißig kontrolliert. Mich haben se auch rausgewunken. Habe mich natürlich als Soldat (zu damaliger zeit) bekant gegeben und das ich aus der Kaserne komme und nur nach Hause will. (eigentlich hätten die mich gleich weiter fahren lassen können bei der Aussage -.- da es nur um die Festivalgäste ging) und naja dann fragte er mich ob er sich mein Auto mal angucken dürfte. Hatte ja nix zu verbergen. Und dann lag in der Fahrertür mein kleines Messer. Ich glaube es war das hier: Das hatte ich schon ewig, nicht nur beim Bund... und er dann halt "verstoß gegen das Waffengesetz bla bla bla" Ich dachte erst der verarscht mich... ich sagte das habe ich seitdem ich nen Autounfall hatte, war es in der Fahrertür weil ich damals den Gurt net so schnell aufbekommen habe und sonst nix. "ja das wäre ja egal" es gab mal und das können sie nicht wissen, eine änderung im Waffengesetz" Ja ganz toll. 60 Euro Strafe... und das alles wegen nem 5€ Messer. Edit: Glaube nicht das es dass genau war... war bisl kleiner. Dennnoch... das war frei verkäuflich und gab keinen Zusatz in der Anleitung bzw. Pflegehinweise oder sonst was.
Bösertobi 200 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 mit den Messer was ich habe kann ich auch noch ärger bekommen Einhandmesser von Gerber fürs angeln. zum Glück liegt da ein berechtigtes Interesse vor so ein Messer zu führen. wo ich zu stimme ist das das Waffengesetz in D echt kompliziert ist
General_Abrahams 451 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 Angeln zählt glaub nicht zu berechtigten Interesse Damit ist glaub hauptsächlich Berufliche Ausübung, Brauchtumspflege gemeint...
General_Abrahams 451 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 Ohne Witz? Vorauf beruht denn die Regelung? Oder ist das ein feststehendes Messer?
Th3Z0n3 481 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 (bearbeitet) Feststehende Messer bis 10cm sind legal. Und selbst wenn du ein 20cm langes Messer zum angeln mitnimmst, ist das völlig ok, solange du das nur innerhalb deines Hobbys benutzt. Edit: Kommt halt auf die Situation an irgendwie. Wenn du z.B. ohne Angelzeug mitten in der Stadt erwischt wirst und sagst, das dein 15 cm langes Messer zum Fische ausweiden ist, ist das natürlich für den Polizisten Unsinn. Wenn du allerdings eine komplette Anglerausrüstung mitführst, wird da keiner was sagen. Es gibt bei Springmessern allerdings kleine Ausnahmen. Ein Springmesser ist erlaubt, wenn: – die Klinge seitlich aus dem Griff springt und nicht nach vorne herausschnellt – die Klinge nicht länger ist als 8,5 Zentimeter ist – die Klinge einen durchgehenden Rücken hat und in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens 20 Prozent der Klingenlänge entspricht Es muss halt nachvollziehbar sein. Bearbeitet 14. Juni 2015 von Th3Z0n3
JaNeK 819 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 (bearbeitet) Ergibt sich doch alles aus §42a WaffG. (für Einhandmesser mit feststellbarer Klinge) Im Angel-Fall fällt es gleichzeitig unter sozialadäquater Zweck und Ausübung eines Sportes. Sprich hast du das Ding am Gürtel/in der Tasche und bist mit deinem Angelzeug unterwegs bzw. am Angelplatz, dann kann dir absolut niemand einen Strick daraus drehen. Unsere Einhandmesser sowie griffbereite Machete haben die Polizisten in dem Zusammenhang nie beanstandet. Immerhin bei 2 Kontrollen. Wenn du als Feuerwehrmann eines (Rettungsmesser) im Dienst führen würdest, bekommste auch keine Probleme. Im Fall von Black Jack war das halt einfach ein Verstoß. Gehört nun mal nicht zugriffsbereit ohne Grund in ein Auto Dafür gibts ja schließlich Gurtschneider. Alles andere regelt ein geschärfter Spaten. Bearbeitet 14. Juni 2015 von JaNeK
Underdog 4378 Melden Geschrieben 14. Juni 2015 Naja, wollte es eigentlich "mal schnell" für heute Abend installieren, aber da wird wohl nichts draus. Allerdings konnte man zumindest den Prolog schon spielen und der lief ganz gut. Ich hoffe doch das es nicht mehr so eine PC Bug&Performance Katastrophe ist wie zu Beginn(?)
Rupert_The_Bear 1268 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 Verdammtes Baurecht Tut mir Leid aber wer sich Jura freiwillig antut hat meines erachtens nach sein Verfallsdatum deutlich überschritten. Dieses Fachchinesisch ist echt unterste Schublade. 1
Necrofridge 963 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 Usb-Stick wieder zerbröselt. Erste Rezension geschrieben.