Gast Brigadier General Hummel Melden Teilen Geschrieben 30. November 2009 (bearbeitet) ja isn Deutscher stimmliches alter vieleicht 13 oder 14 fand sich natürlich ganz cool hoffe aber das er bald gevacbannt wird da ich steam auch eine Videoaufnahme und 2 screenshots gesendet habe kannst du mir bitte einen link geben wo man die leute melden kann ? Bearbeitet 1. Dezember 2009 von Brigadier General Hummel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
maxtower 3 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 boah hab eben jemanden 6 headshots mit der 50 cal sniper reingedrückt nichts passiert und dann messert er mich aus 10 meter entfernung -.- FAIL Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Brigadier General Hummel Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 mein vieren programm jammert wieder bei MW2 ich kack ab Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
maxtower 3 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 @brigadier du hast antivir oder ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Com.Sordan 3 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 deinstalliert euch das ding doch endlich mal ehrlich, antivir hat bei mir noch nie bei nemm richtigen virus ausgeschlagen... in den letzten 3 jahren! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
metteigel 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 (bearbeitet) Die beiden Shooter-Spiele "Call of Duty: Modern Warfare 2" und "Left 4 Dead 2" wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert. Die Aufnahme in die "Liste der jugendgefährdenden Medien" bezieht sich auf die US-Version ("Call of Duty: Modern Warfare 2") bzw. EU-Version ("Left 4 Dead 2"). Die indizierten Versionen dürfen nun nicht mehr frei verkauft und beworben werden. Von beiden Spielen sind allerdings spezielle deutsche Versionen erhältlich. Quelle: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=802256 Bearbeitet 1. Dezember 2009 von metteigel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bosco 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 Ahahaha Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 @ metteigel und ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pnshr 1433 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 lol, was für sissys... erst schön durchgewunken und jetzt heult die bpjm naja, uncut ftw. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nostra Deamon 666 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 Für ne lvl60 Waffe ist das teil wirklich schlecht, die Tar-21 ist um Welten besser... aber mit acog richtig eklig find ich :S Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Com.Sordan 3 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 lol, was für sissys... erst schön durchgewunken und jetzt heult die bpjm naja, uncut ftw. das gilt doch nur für die uncut version... und die wurde nicht "durchgewunken", die deutsche version ist noch frei erhältlich btw: die USK und die BpjM haben nichts miteinander zu tun. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wrongturn 27 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 Die beiden Shooter-Spiele "Call of Duty: Modern Warfare 2" und "Left 4 Dead 2" wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert. Die Aufnahme in die "Liste der jugendgefährdenden Medien" bezieht sich auf die US-Version ("Call of Duty: Modern Warfare 2") bzw. EU-Version ("Left 4 Dead 2"). Die indizierten Versionen dürfen nun nicht mehr frei verkauft und beworben werden. Von beiden Spielen sind allerdings spezielle deutsche Versionen erhältlich. Quelle: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=802256 Wie schauts denn dann aus, wenn ich das aus UK bestellt habe? Sacken die das dann ein oder wie? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Com.Sordan 3 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 (bearbeitet) Wie schauts denn dann aus, wenn ich das aus UK bestellt habe? Sacken die das dann ein oder wie? in deutschland ist der verkauf und die bewerbung der Originalversion verboten, nicht weltweit. erwerb und besitz sind nicht strafbar Bearbeitet 1. Dezember 2009 von Com.Sordan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wrongturn 27 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 Super, Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Com.Sordan 3 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 (bearbeitet) was jetzt zum beispiel nicht mehr gehen dürfte, das spiel bei amazon.de uncut zu bestellen Möchte nochwas berichtigen: der verkauf ist nicht verboten, jedoch darf die ware nicht im regal stehen, bzw. in werbung verwendet werden. wie das jetzt im falle eines deutschen online-shops gehandhabt wird, weiß ich nicht... im prinzip steht das spiel ja "im regal" wenn ich es im sortiment führe und das im shop vermerkt ist Bearbeitet 1. Dezember 2009 von Com.Sordan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...