ColonelBB 2 Melden Geschrieben 11. September 2011 überlege ob und was ich antworte...irgendwie will ich ihn über nen wink mitm zaunpfahl dazu bewegen drüber nachzudenken was er seinem kleinen hirn da antut wenn er in dem alter sowas spielt da kommt der doktor im colonel durch^^...also wirklich jetzt
Chuck der Norris 1135 Melden Geschrieben 11. September 2011 Colonel ... ich habe da was für dich Irgendwie muss ich da an "Die Maske in grün" denken
pnshr 1433 Melden Geschrieben 11. September 2011 überlege ob und was ich antworte...irgendwie will ich ihn über nen wink mitm zaunpfahl dazu bewegen drüber nachzudenken was er seinem kleinen hirn da antut wenn er in dem alter sowas spielt
ColonelBB 2 Melden Geschrieben 11. September 2011 (bearbeitet) Colonel ... ich habe da was für dich Irgendwie muss ich da an "Die Maske in grün" denken direkt übernommen^^ Bearbeitet 11. September 2011 von ColonelBB
Underdog 4378 Melden Geschrieben 11. September 2011 überlege ob und was ich antworte...irgendwie will ich ihn über nen wink mitm zaunpfahl dazu bewegen drüber nachzudenken was er seinem kleinen hirn da antut wenn er in dem alter sowas spielt ... Jaa, am besten ein sich offiziell anhörendes Schreiben von öffentlicher Stelle faken, wo er abgemahnt wird je wieder ab18 Spiele zu verwenden bis er 18 ist. Außerdem werden seine Eltern informiert.
ColonelBB 2 Melden Geschrieben 11. September 2011 hm, verfasst du mir eins? die weinpulle is offen, ich bekomm sowas heut nicht mehr hin^^ aber ma im ernst, ich dachte eher an die aufklärende version...auch wenns wohl wenig sinn macht
Timothy 298 Melden Geschrieben 11. September 2011 hm, verfasst du mir eins? die weinpulle is offen, ich bekomm sowas heut nicht mehr hin^^ aber ma im ernst, ich dachte eher an die aufklärende version...auch wenns wohl wenig sinn macht Trollen > Aufklären Ne Moralpredigt ist ihm wahrscheinlich sowieso egal denke ich.
Underdog 4378 Melden Geschrieben 11. September 2011 hm, verfasst du mir eins? die weinpulle is offen, ich bekomm sowas heut nicht mehr hin^^ aber ma im ernst, ich dachte eher an die aufklärende version...auch wenns wohl wenig sinn macht Ohaa, eine Abmahnung also. Na gut, auf die schnelle^^.: Sehr geehrter Nutzer, wir wurden darüber informiert das Sie trotz Ihres Alters offensichtlich Medien verwenden die für Ihre Altersgruppe weder geeignet noch freigegeben sind. Wir legen Ihnen nahe die Aktivitäten mit diesen nicht für Sie freigegebene Medien einzustellen, da hier das Jugendschutzgesetz verletzt wurde. Des weiteren behalten wir uns uns vor Ihre Erziehungsberechtigten über Ihre Aktivitäten aufzuklären. Sollte besagten der Umstand bekannt sein und dieser sogar gebilligt worden sein, könnte dies weitere Schritte nach sich ziehen. Wir weisen vorsorglich darauf hin das bei Nichtbeachtung, bzw. einem weiteren verstoßen gegen Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 15. Abschnitt 1, eine Sperrung Ihres Internetzugangs von anderer Stelle angeordnet werden kann und des weiteren Ihre Erziehungsberechtigten dem Jugendamt gemeldet werden. Wir hoffen auf Ihre Einsicht in dieser Sache und das weitere Schritte nicht nötig sein werden. Mit freundlichen Grüßen Der Graf von Monte Christo
Rupert_The_Bear 1268 Melden Geschrieben 11. September 2011 hm, verfasst du mir eins? die weinpulle is offen, ich bekomm sowas heut nicht mehr hin^^ aber ma im ernst, ich dachte eher an die aufklärende version...auch wenns wohl wenig sinn macht Ohaa, eine Abmahnung also. Na gut, auf die schnelle^^.: Sehr geehrter Nutzer, wir wurden darüber informiert das Sie trotz Ihres Alters offensichtlich Medien verwenden die für Ihre Altersgruppe weder geeignet noch freigegeben sind. Wir legen Ihnen nahe die Aktivitäten mit diesen nicht für Sie freigegebene Medien einzustellen, da hier das Jugendschutzgesetz verletzt wurde. Des weiteren behalten wir uns uns vor Ihre Erziehungsberechtigten über Ihre Aktivitäten aufzuklären. Sollte besagten der Umstand bekannt sein und dieser sogar gebilligt worden sein, könnte dies weitere Schritte nach sich ziehen. Wir weisen vorsorglich darauf hin das bei Nichtbeachtung, bzw. einem weiteren verstoßen gegen Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 15. Abschnitt 1, eine Sperrung Ihres Internetzugangs von anderer Stelle angeordnet werden kann und des weiteren Ihre Erziehungsberechtigten dem Jugendamt gemeldet werden. Wir hoffen auf Ihre Einsicht in dieser Sache und das weitere Schritte nicht nötig sein werden. Mit freundlichen Grüßen Der Graf von Monte Christo Bei dem Text kackt sich der Knirps die Bux voll! Senden, TU ES!!!
Underdog 4378 Melden Geschrieben 11. September 2011 Ihr seid doch so abgrundtief böse Feels good man!