Flo 839 Melden Teilen Geschrieben 30. April 2009 wenn du dir durch so ein harmloses Video die Laune verderben lässt......selber schuld *prust*. Und mal ehrlich da sind einige Skateboard und Nutcracker videos hier im Fun Stuff wesentlich heftiger. Aber wenn du zu jung für so etwas bist lösche ich es auch gerne wieder. Wenn sich alle Leute die gute Laune so verderben lassen würden, dann hätte heute jeder, der Nachrichten geschaut hat, (Holland--> Autofahrer rast im Menschenmasse) danach ebenfalls schlechte Laune. Aber wie gesagt, lieber fLO...wenns zu derbe für dich ist lösche ich es wieder. B) Ich finds lange nicht so heftig "wie einige Skateboard und Nutcracker videos hier im Fun Stuff". Und bei den Nachrichten ist es auch eher unorthodox, wenn man den Opfern noch dabei zusehen darf, wie sie sich vor Schmerzen auf dem Boden krümmen. Sowas zähl ich zu Gewaltvideos und die haben hier nunmal nix zu suchen. Mal davon abgesehen ist es nicht im Ansatz witzig. Ist meine Meinung. Fertig - Aus! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
complex 368 Melden Teilen Geschrieben 30. April 2009 Fail bei Kreuzigung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aqab0N 207 Melden Teilen Geschrieben 30. April 2009 http://www.hallmark.com/wcsstore/HallmarkS...rds/nfg2687.swf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bommel 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bösewicht 398 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 "> Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BlackBrain111 20 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Poow 893 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft. UrhG § 106,108a : Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Panzerfan 36 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 hoffentlich weis das kein terrorist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
APOCALYPTICA 2 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft. UrhG § 106,108a : Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft Das ist nicht richtig § 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, 1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder 2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen, aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt. (2) Ebenso wird bestraft, wer 1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert, 2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt, 3. eine nukleare Explosion verursacht oder 4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten 1. beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder technischen Einrichtung, radioaktive Stoffe oder Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes lagert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet oder 2. gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt und dadurch die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (6) Die Absätze 4 und 5 gelten nicht für Taten nach Absatz 2 Nr. 4. Wenn du Absatz 1 liest steht da nichts von herbeiführen einer nuklearen Explosion. Das kommt erst in Absatz 2. Und dort ist keine Strafobergrenze festgelegt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lt-blue-thunder 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 Fakt ist ja, dass bei sowas mehr Klagen zusmamenkommen: Fahrlässige Körperverletzung Fahrläsige Tötung usw. oder eben Absichtliche Körperverletzung / Tötung im Endeffekt kommste sehr lange in den Knast ^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blofeld 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 Fakt ist ja, dass bei sowas mehr Klagen zusmamenkommen: Fahrlässige Körperverletzung Fahrläsige Tötung usw. oder eben Absichtliche Körperverletzung / Tötung im Endeffekt kommste sehr lange in den Knast ^^ Wenn es den Knast noch gibt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lt-blue-thunder 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 (bearbeitet) Fakt ist ja, dass bei sowas mehr Klagen zusmamenkommen: Fahrlässige Körperverletzung Fahrläsige Tötung usw. oder eben Absichtliche Körperverletzung / Tötung im Endeffekt kommste sehr lange in den Knast ^^ Wenn es den Knast noch gibt Ist natürlich Grundvorraussetzung Wobei.... wenns den Knast nimmer gibt.. wirds dich auch nimmer geben Bearbeitet 1. Mai 2009 von lt-blue-thunder Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
El_Exodus 1405 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
scratchy 554 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 im Endeffekt kommste sehr lange in den Knast ^^ ...bei uns bekommste ohnehin bestenfalls im Wiederholungsfall der Verursachung einer Nuklearexplosion mehr als 'ne Bewährungsstrafe! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...