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So, nun is mal hier gut...

55 Postings gelöscht - und ich hatte mich schon auf so viele lustige Bilder und Videos gefreut.

und damits nicht OT wird

Beamtendeutsch

Im Kinderfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte,

noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre un-

übliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu

werden pflegt. Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein

Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbe Mitteilung ihrer

Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, der Großmutter eine

Sendung von Nahrungsmittel und Genussmittel zu Genesungszwecken zu-

zustellen. Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer

Mutter über das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege auf Kreis-

ebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser

Vorschrift straffällig und begegnete beim übertreten des amtlichen

Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne

festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzwidriger Amtsanmaßung

Einsicht in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korb-

behältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, daß die R. zu

ihrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten

Großmutter eilend war. Da wolfseits Verknappung auf dem Ernährungs-

sektor vorherrschend waren, fasste er den Entschluss, bei der Groß-

mutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden.

Weil diesselbe wegen Augenleidens krank geschrieben war, gelang dem

in Freßvorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige Täuschungs-

absicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlägrigen einen

strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte. Ferner täuschte das

Tier bei der später eintreffenden R. seine Indentität mit der Groß-

mutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitver-

schlingung der R. seinen Tötungsvorsatz unter Beweis. Der sich auf

einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zuständige Waldbeamte

B. vernahm Schnarchgeräusche und stellt deren Urheberschaft seitens

des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle

ein Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und pro

Schuss bezuschusst wurde. Nach Beschaffung einer Pulverschießvor-

richtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflussnahme auf

das Raubwesen einen Schuß ab. Dieser wurde in Fortführung der Raub-

tiervernichtungsaktion auf Kreisebene nach Empfangnahme des

Geschoßes ablebig. Die gespreitzte Beinhaltung des Totgutes weckte

in dem Schußgeber die Vermutung, daß der Leichnahm Menschenmaterial

beinhalte. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zu-

hilfenahme eines Messers den Kadaver zur Totvermarktung und stieß

hierbei auf die noch lebhafte R. nebst beigehefteter Großmutter.

Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigte sich beiden Perso-

nen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl, dem sie

durch groben Unfug, öffentliches ärgernis erregenden Lärm und Nicht-

beachtung anderer Polizeiverordungen Ausdruck verliehen, was ihre

Haftpflichtigmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den

kulturschaffenden Gebrüder Grimm zu Protokoll genommen und stark-

bekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht. Wenn die Be-

teiligten nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen

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Ich nominiere mich jetzt mal als Troll des monats, ja wenn nicht des Jahres.

55 Postings gilt es laut Apocalyptica zu toppen!

Natürlich hasse ich keine dicken menschen :)

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Gast EL_©OMANDANTE
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Bearbeitet von EL_©OMANDANTE
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Ich frag mich warum die Diskussions-Posts gelöscht, aber diverse Troll-Postings (*zu fl0 schiel*) dagelassen werden...

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Ich frag mich warum die Diskussions-Posts gelöscht, aber diverse Troll-Postings (*zu fl0 schiel*) dagelassen werden...

Fl0 hat doch net getrollt, er hat mich als troll tituliert...

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Gast EL_©OMANDANTE

Bearbeitet von EL_©OMANDANTE
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