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Geschrieben

Das ist... nun ja... falsch!!!... wer kauft denn Exkremente!? Die Menschen sind doch krank ey xD

Geschrieben

jetzt machen die also schon wirklich aus scheiße geld...

Geschrieben
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Geschrieben (bearbeitet)
§ 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

1.

wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder

2.

wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,

aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.

Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,

2.

Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,

3.

eine nukleare Explosion verursacht oder

4.

einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten

1.

beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder technischen Einrichtung, radioaktive Stoffe oder Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes lagert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet oder

2.

gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt

und dadurch die Gesundheit eine anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(6) Die Absätze 4 und 5 gelten nicht für Taten nach Absatz 2 Nr. 4.

fünf jahre...

wo is der rote knopp!? :lol:

Bearbeitet von Ale42er
Geschrieben

irgendwie hastes nicht so mit quoten, oder? :D

Geschrieben
irgendwie hastes nicht so mit quoten, oder? :D

ach schreiss drauf.. ^^ :P

viel besser find ich ,wenn du mich antiftest dazu...

bin ich frei raus...

"aber pnshi hat gesagt,drück den roten knopp" ^^ xD

Geschrieben
(1961)

Ratet mal was da drin ist!

brauch ich nicht

ich kann englisch 8-)

a BOOMBOX isnt a toy!

Geschrieben
fünf jahre...

wo is der rote knopp!? :lol:

Ich will ja kein Spielverderber sein, aber ich denke da kommt nochmal ne Anklage wegen Massenmord dazu. Und Zerstörung von Eigentum. Außer du machst ne Gartenhaus A-Bombe. :ugly:

Geschrieben

lool... :D

Geschrieben

Diese Lügenstimme an Anfang :/

Geschrieben

Gabs bestimmt schonmal (ich glaub ich hab das sogar früher schonmal gepostet), aber ich finds jedesmal lustig :lol:

Geschrieben
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