Hero-of-War 46 Melden Geschrieben 8. Juni 2010 Das ist... nun ja... falsch!!!... wer kauft denn Exkremente!? Die Menschen sind doch krank ey xD
meinereiner 156 Melden Geschrieben 8. Juni 2010 jetzt machen die also schon wirklich aus scheiße geld...
Poow 893 Autor Melden Geschrieben 8. Juni 2010 "> " type="application/x-shockwave-flash" wmode="transparent" width="425" height="350" />
Ale42er 19 Melden Geschrieben 8. Juni 2010 (bearbeitet) § 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, 1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder 2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen, aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt. (2) Ebenso wird bestraft, wer 1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert, 2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt, 3. eine nukleare Explosion verursacht oder 4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten 1. beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder technischen Einrichtung, radioaktive Stoffe oder Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes lagert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet oder 2. gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt und dadurch die Gesundheit eine anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (6) Die Absätze 4 und 5 gelten nicht für Taten nach Absatz 2 Nr. 4. fünf jahre... wo is der rote knopp!? Bearbeitet 8. Juni 2010 von Ale42er
Ale42er 19 Melden Geschrieben 8. Juni 2010 irgendwie hastes nicht so mit quoten, oder? ach schreiss drauf.. ^^ viel besser find ich ,wenn du mich antiftest dazu... bin ich frei raus... "aber pnshi hat gesagt,drück den roten knopp" ^^ xD
Mr. Klobuerste 464 Melden Geschrieben 8. Juni 2010 Ich Präsentiere "Cloaka" http://www.artnet.com/magazine/reviews/fiers/fiers1-9-01.asp Eine maschine die innerhalb von 2 Tagen aus essen exkremente produziert und dann als kunst verkauft wird http://www.dnews.de/nachrichten/verrucktes...erm-hammer.html Nichts Neues: (1961) Ratet mal was da drin ist! Künstlerscheiße
Nostra Deamon 666 Melden Geschrieben 8. Juni 2010 (1961) Ratet mal was da drin ist! brauch ich nicht ich kann englisch 8-) a BOOMBOX isnt a toy!
R.est I.n H.ell 540 Melden Geschrieben 8. Juni 2010 fünf jahre... wo is der rote knopp!? Ich will ja kein Spielverderber sein, aber ich denke da kommt nochmal ne Anklage wegen Massenmord dazu. Und Zerstörung von Eigentum. Außer du machst ne Gartenhaus A-Bombe.
TheBullet 129 Melden Geschrieben 9. Juni 2010 Gabs bestimmt schonmal (ich glaub ich hab das sogar früher schonmal gepostet), aber ich finds jedesmal lustig