K98 143 Melden Geschrieben 9. Januar 2010 Dass l4d2 so viele Neuerungen hat haben sie auch nur erreicht weil sie beim ersten Teil versagt haben. Mal was anderes, anstatt immer die L4D1 Lobeshymnen
Timothy 298 Melden Geschrieben 24. März 2010 http://www.games.ch/pc/3973-left-4-dead/ne...hinzu-15281.php Klingt doch gut. :]
OG Hase 0 Melden Geschrieben 29. März 2010 Wie kann man die eingeblendeten Infos unten rechts über FPS etc. ausschalten?
Timothy 298 Melden Geschrieben 31. März 2010 http://www.gamestar.de/news/pc/action/mult...t_4_dead_2.html Das heisst dass sie euch am Zoll abgenommen wird wenn ihr sie importiert oder?
R.est I.n H.ell 540 Melden Geschrieben 31. März 2010 (bearbeitet) Naja, du kannst es schon ausm Ausland importieren. Solange niemand das Päckchen aufmacht..... Aber schon heftig... naja, ich habs mir ja gekauft und auf Steam registriert. Ich finds aber echt heftig. Hoffentlich steht nicht bald das BKA vor der Tür oO . Bearbeitet 31. März 2010 von R.est I.n H.ell
Gast Melden Geschrieben 31. März 2010 Wundert mich nicht, bei einem Spiel wo das Gameplay durch Gewalt ersetzt wurde.
TheBullet 129 Melden Geschrieben 31. März 2010 http://www.gamestar.de/news/pc/action/mult...t_4_dead_2.html Das heisst dass sie euch am Zoll abgenommen wird wenn ihr sie importiert oder? Aber in Europa (z.B. UK) kannst du es importieren ohne großes Risiko zu laufen, dass es vom Zoll geprüft wird. @R.est I.n H.ell Der Besitz ist nicht strafbar.
R.est I.n H.ell 540 Melden Geschrieben 31. März 2010 http://www.gamestar.de/news/pc/action/mult...t_4_dead_2.html Das heisst dass sie euch am Zoll abgenommen wird wenn ihr sie importiert oder? Aber in Europa (z.B. UK) kannst du es importieren ohne großes Risiko zu laufen, dass es vom Zoll geprüft wird. @R.est I.n H.ell Der Besitz ist nicht strafbar. Aber die Einfuhr und Verbreitung und Werbung. Das Spielen auf jeden Fall nicht, aber das mit dem Besitz. Zeig mir doch mal ne Quelle, ich glaub dir schon, aber ich würds mal gern rechtlich lesen.
TheBullet 129 Melden Geschrieben 31. März 2010 (bearbeitet) ok muss ich eben rauskramen Hier ist übrigens der Beschluss: Klick mich, ich bin ein Link €: Du willst ein offizielle Quelle oder? Bearbeitet 31. März 2010 von TheBullet
R.est I.n H.ell 540 Melden Geschrieben 31. März 2010 (bearbeitet) Das Spiel enthält mit seinen Tötungsszenarien, dem Abtrennen von Armen und Beinen sowie unter Beschuss zerfetzenden Köpfen omnipräsente und brutalste Gewaltdarstellungen. Jede Einzeltat wird bereits durch die Quantität der Darstellungen bagatellisiert und damit verharmlost. Die im Spiel präsentierten Gewaltszenen lassen sowohl im Hinblick auf ihre Intensität als auch ihren Umfang ein extrem hohes Maß an menschenverachtender Geisteshaltung erkennen. Das sind doch Zombies, keine Menschen. Die zerspritzen immer etwas leichter . Mensch, wer hockt denn da beim BPJM? Außerdem kommen Zombies immer in Massen... tsts noch nie nen anständigen Zombie-Film gesehen? Aber Filme sind ja Kunst und Spiele totale Gewaltverherrlichung. Edit: @Quelle: Ist egal. Also wenn ich iwi in den Besitz komme, dann darf ich das Zocken und bin nicht strafbar, solange ich 18 bin und das keinem Minderjährigen zeige und nicht öffentlich? Edit2: Frage am Rande: Warum wird nochmal Content für L4D1 released? Ich dachte man stellt Vorgänger ein, sobald der Nachfolger da is. Bearbeitet 31. März 2010 von R.est I.n H.ell
TheBullet 129 Melden Geschrieben 31. März 2010 Edit: @Quelle: Ist egal. Also wenn ich iwi in den Besitz komme, dann darf ich das Zocken und bin nicht strafbar, solange ich 18 bin und das keinem Minderjährigen zeige und nicht öffentlich? Ok dann zitier ich mal hlportal.de : Was genau bedeutet dieses Urteil nun für den Spieler? Eigentlich hat es keine direkten Auswirkungen auf alle, die das Spiel bereits besitzen. Der Besitz ist nämlich nicht unter Strafe gestellt. Sehr wohl aber die Verbreitung und der Verkauf (auch an über 18-jährige) - allerdings nicht der Kauf. >>Link<< Ansonsten hier nochmal was, vom Strafgesetzbuch: Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
dan' 0 Melden Geschrieben 31. März 2010 (bearbeitet) Edit: @Quelle: Ist egal. Also wenn ich iwi in den Besitz komme, dann darf ich das Zocken und bin nicht strafbar, solange ich 18 bin und das keinem Minderjährigen zeige und nicht öffentlich? klar, wer sollte dich auch dafür anzeigen wenn dus keinem zeigst? verkaufen, werben, öffentliche darstellung ist verboten, besitz aber nicht Bearbeitet 31. März 2010 von dan'
R.est I.n H.ell 540 Melden Geschrieben 31. März 2010 Und was bringt das dann? Letztendlich kommt man ja trotzdem irgendwie dran.