Arcaras 1731 Melden Teilen Geschrieben 16. Oktober 2013 Hmm, also bei uns hieß es damals, wenn wir krank geschrieben sind, aber der Meinung sind es geht wieder, müssten wir uns vom Arzt auch wieder gesund schreiben lassen. So von wegen, der Arzt hat einen ja nich umsonst krank geschrieben, dat is also bindend, fühlt man sich wieder fit muss auch dat wieder´n Arzt bestätigen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog 4369 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2013 Hmm, also bei uns hieß es damals, wenn wir krank geschrieben sind, aber der Meinung sind es geht wieder, müssten wir uns vom Arzt auch wieder gesund schreiben lassen. So von wegen, der Arzt hat einen ja nich umsonst krank geschrieben, dat is also bindend, fühlt man sich wieder fit muss auch dat wieder´n Arzt bestätigen. Und das ist halt falsch. Die Tatsache das es viele glauben (-auch Chefs) macht es nicht wahr. Lässt sich aber ganz einfach per kurzer Google Suche bestätigen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Vielmehr bescheinigt der Arzt nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ohne dass dieser Zeitraum auch tatsächlich voll ausgeschöpft werden muss … Auch wenn sich dann der Gesundheitszustand wieder verschlechtern sollte, bleibt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ebenso wie in der Krankenversicherung erhalten. http://www.arbeitsschutz.tu-dortmund.de/cms/Medienpool/Betriebsarzt/infokrankgeschrieben.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Arcaras 1731 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2013 "So stelle man sich zum Beispiel vor, dass die vorzeitig zurück gekehrte Mitarbeiterin einen Arbeitsunfall erleidet oder auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte verunfallt. In diesen Fällen kann die Berufsgenossenschaft ggf. geltend machen, dass der Arbeitsunfall nur deswegen eingetreten ist, weil die Arbeitnehmerin aufgrund der durch die Krankheit reduzierten Konzentrations- und Leistungsfähigkeit nicht in der Lage war, die Arbeit wieder aufzunehmen oder sicher den Weg zur Arbeitsstätte zurückzulegen. Eine solche Konstellation kann dazu führen, dass die Berufsgenossenschaft ihre Leistungspflicht bestreitet. In diesem Falle läge die Beweispflicht beim Arbeitnehmer, dass er zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts wieder uneingeschränkt diensttauglich war." aus http://www.zkn.de/fileadmin/user_upload/Bibliothek/Newsletter/36_Arbeitswiederaufnahme_trotz_AU.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog 4369 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2013 (bearbeitet) Um es nochmal zu sagen….du bist gesetzlich NICHT an die Kranmeldung gebunden, was natürlich nicht bedeutet das du grob fahrlässig handeln darfst. Wenn du zB. als Busfahrer mit einem gebrochenen Armen zum Dienst erscheinst dürfte klar sein das dich der Chef nicht fahren lassen darf, genauso wie man grundsätzlich selber Schuld hat wenn man sich fahrlässig verhält (egal ob krank oder nicht). So ein bisschen muss man auch mal selber denken und nicht immer vom Staat verlangen das er alles bis ins winzigste Detail regelt. Wobei mir aber natürlich der deutsche Drang alles haarklein in Vorschriften zu pressen durchaus bekannt ist. Ich bevorzuge im Zweifelsfall aber lieber den gesunden Menschenverstand. Bearbeitet 17. Oktober 2013 von Underdog Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Arcaras 1731 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2013 Wenn die dir aus deiner Erkrankung wie oben ´ne Fahrlässigkeit basteln, auch wenn die nicht bestanden hat, haste aber Pech gehabt, auch wenn du gesetzlich nich an die Krankmeldung gebunden bist. Bist wegen Erkältung ´ne Woche krankgeschrieben, fühlst dich nach 3 Tagen wieder fit, verreißt beim Auto fahren wegen ´nem Nieser dat Lenkrad, und schon können die von ´ner Fahrlässigkeit ausgehen, warst ja krank geschrieben. Da hilft dir dann auch der gesunde Menschenverstand nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sergio 4302 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2013 (bearbeitet) Um es nochmal zu sagen….du bist gesetzlich NICHT an die Kranmeldung gebunden, was natürlich nicht bedeutet das du grob fahrlässig handeln darfst. Wenn du zB. als Busfahrer mit einem gebrochenen Armen zum Dienst erscheinst dürfte klar sein das dich der Chef nicht fahren lassen darf, genauso wie man grundsätzlich selber Schuld hat wenn man sich fahrlässig verhält (egal ob krank oder nicht). So ein bisschen muss man auch mal selber denken und nicht immer vom Staat verlangen das er alles bis ins winzigste Detail regelt. Wobei mir aber natürlich der deutsche Drang alles haarklein in Vorschriften zu pressen durchaus bekannt ist. Ich bevorzuge im Zweifelsfall aber lieber den gesunden Menschenverstand. Und inwiefern ist das jetzt ein Irrglaube? Sowie die BG herausfindet, dass du noch krankgeschrieben warst zum Zeitpunkt des Geschehens beruft sie sich darauf und du hast die Rennerei und im schlimmsten Fall das Nachsehen. Also lieber vorher gesundschreiben lassen. Ich hab ja auch nicht behauptet, dass man nicht versichert sei/nicht arbeiten darf, aber es kann halt zu Problemen kommen, wenn was passiert. Bearbeitet 17. Oktober 2013 von Sergio Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog 4369 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2013 Und inwiefern ist das jetzt ein Irrglaube? Sowie die BG herausfindet, dass du noch krankgeschrieben warst zum Zeitpunkt des Geschehens beruft sie sich darauf und du hast die Rennerei und im schlimmsten Fall das Nachsehen. Also lieber vorher gesundschreiben lassen. Ich hab ja auch nicht behauptet, dass man nicht versichert sei/nicht arbeiten darf, aber es kann halt zu Problemen kommen, wenn was passiert. Es ist insofern ein Irrglaube weil es dafür schlicht und ergreifend keine rechtliche Grundlage gibt....und solange man nicht grob fahrlässig handelt (was aber eh grundsätzlich gilt) wird es auch zu keinem Problem kommen. (Hier auch nochmal vom Focus: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-13238/arbeitsrecht-irrtum-9-wer-krankgeschrieben-ist-darf-nicht-arbeiten_aid_365921.html) Das erzählen einem sogar die Gewerkschaften. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Arcaras 1731 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2013 Lassen wir´s, führt nich weiter. b2t, wechsel ick zur Barmer, zur TK oder bleibe ick bei der Deutschen BKK ??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oe1zi 860 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2013 Ich bin mit meiner Familie bei der TK und kann da nichts schlechtes drüber sagen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sergio 4302 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2013 Wir sind bei der Dt. BKK und ebenfalls nie Probleme gehabt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Arcaras 1731 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2013 BKK bezahlt z.B. Hautkrebsscreening erst ab 35, Barmer und TK schon ab 20. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
R.est I.n H.ell 540 Melden Teilen Geschrieben 18. Oktober 2013 Die Frage ist eher: Warum früher wieder zur Arbeit? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TanteEmma 1436 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. Oktober 2013 Kann mich mal einer aufklären was es mit Umberto auf sich hat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo 839 Melden Teilen Geschrieben 18. Oktober 2013 Kann mich mal einer aufklären was es mit Umberto auf sich hat? Ein junger Herr möchte seine Freundin abholen. Er kommt zu dem Haus ihrer Familie und klingelt, worauf der Vater öffnet. Junger Mann: Guten Abend, ich bin Umberto. Ich bin hier um ihre Tochter zu ficken! Der Vater empört: UM WAS? Junger Mann: Umberto. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TanteEmma 1436 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. Oktober 2013 Kann mich mal einer aufklären was es mit Umberto auf sich hat? Ein junger Herr möchte seine Freundin abholen. Er kommt zu dem Haus ihrer Familie und klingelt, worauf der Vater öffnet. Junger Mann: Guten Abend, ich bin Umberto. Ich bin hier um ihre Tochter zu ficken! Der Vater empört: UM WAS? Junger Mann: Umberto. Aber danke! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...