Bösewicht 398 Melden Geschrieben 8. Oktober 2014 Mir scheint diese Äußerungsmöglichkeit auch mehr wie eine Phrase die in jedem Schreiben zu finden ist. Denke ich..
Arcaras 1739 Melden Geschrieben 8. Oktober 2014 Jetz is aber noch interessant, wat du eig. angestellt hast .....
shalashaska 113 Melden Geschrieben 8. Oktober 2014 Also doch besser Fiat Panda und Vespa fahren ich verbitte mir jegliche verunglimpfung von fiat pandas.
Matty 1199 Melden Geschrieben 8. Oktober 2014 Du kannst ja zur Sicherheit schreiben, dass du dem Verfahren zustimmst. 1
Bösewicht 398 Melden Geschrieben 8. Oktober 2014 Werde ich tun, dann wäre die Sache wohl sicher abgeschlossen
hawKKK 1005 Melden Geschrieben 8. Oktober 2014 Gem. dem relevanten § 47 Abs. 2 S. 3 OwiG musst du gar nichts sagen, da der Beschluss nicht anfechtbar ist. Kannst dich entspannen, Gelegenheit zur Äußerung ist hier ungleich Zwang. http://dejure.org/gesetze/OWiG/47.html 1
Bösewicht 398 Melden Geschrieben 8. Oktober 2014 Ok danke für den Hinweis, allerdings gibt es da den Zusatz bis 100 Euro Geldbuße, die hätte ich überschritten. Das ganze Geschreibsel klingt alles nicht 100% eindeutig, ich ruf morgen sicherheitshalber mal an.
Arcaras 1739 Melden Geschrieben 8. Oktober 2014 Steh nicht so auf Italienische Produkte Wat nich fährt, kann auch nich zu schnell fahren ich verbitte mir jegliche verunglimpfung von fiat pandas. Hatten ma einen als Mietwagen. War, sagen wir´s ma diplomatisch, speziell .....
hawKKK 1005 Melden Geschrieben 8. Oktober 2014 "Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist[...]" Die Zustimmung ist aber trotzdem erfolgt, womit die Gegennorm irrelevant wird.
Flo 839 Melden Geschrieben 8. Oktober 2014 Steh nicht so auf Italienische Produkte Kennst du Ales Schwester eigentlich?
meinereiner 156 Melden Geschrieben 12. Oktober 2014 weiß einer wie das spiel hieß bei dem man schon schwierigkeiten hatte sein volk über den winter zu bekommen? ich glaub pflo hat das gezockt