Underdog 4378 Melden Geschrieben 25. Mai 2015 Kann man das doppelte runter wischen im Fall von Android "Lolipop" nicht irgendwie wieder au 1x wischen stellen, wenn man auf die Quick Settings zugreifen will?
meinereiner 156 Melden Geschrieben 25. Mai 2015 (bearbeitet) hab heute bei nem kumpel mal wieder n horrorfilm gesehen. Da hat sich mir ein frage gestellt. Gehen wir davon aus jemand wird von einer gruppe gefangen und natürlich gegen seinen willen von der gruppe misshandelt wird. Z.B. durch auspeitschen, schnittwunden, verprügeln oder was auch immer. Im grunde nicht all zu relevant. Was passiert denn nun aus rechtlicher sicht wenn sich diese person befreien kann und alle aus der gruppe umbringt? Läuft das unter notwehr und führt zum freispruch? Gilt in so einem fall notwehr oder ist das mord aus rache. Schließlich dürfte rache in dieser situation ein passends motiv sein. Notwehr habe ich bisher eher so gesehen, das der tot der/des anderen nicht direkt beabsichtigt war. Gibt es vielleicht ein deutschen präzendenzfall? Bearbeitet 25. Mai 2015 von meinereiner 1
Underdog 4378 Melden Geschrieben 25. Mai 2015 (bearbeitet) Ich schätze mal auf jeden Fall mildernde Umstände. In den USA vor einem Geschworenengericht je nachdem vielleicht sogar kompletter Freispruch (-außer in Mississippi, sofern man schwarz ist ) . In Deutschland wo alles streng in Büchern steht vermutlich grundsätzlich härtere Bestrafung, denn Notwehr perse ist es ja nicht, derjenige hätte ja einfach weg laufen können. Bearbeitet 25. Mai 2015 von Underdog
Arcaras 1742 Melden Geschrieben 25. Mai 2015 Glaube auch, Notwehr ist´s nur, wenn du direkte Gefahr abwehrst. Später jemandem den Schädel einschlagen fällt dann unter Mord.
hawKKK 1005 Melden Geschrieben 25. Mai 2015 (bearbeitet) hab heute bei nem kumpel mal wieder n horrorfilm gesehen. Da hat sich mir ein frage gestellt. Gehen wir davon aus jemand wird von einer gruppe gefangen und natürlich gegen seinen willen von der gruppe misshandelt wird. Z.B. durch auspeitschen, schnittwunden, verprügeln oder was auch immer. Im grunde nicht all zu relevant. Was passiert denn nun aus rechtlicher sicht wenn sich diese person befreien kann und alle aus der gruppe umbringt? Läuft das unter notwehr und führt zum freispruch? Gilt in so einem fall notwehr oder ist das mord aus rache. Schließlich dürfte rache in dieser situation ein passends motiv sein. Notwehr habe ich bisher eher so gesehen, das der tot der/des anderen nicht direkt beabsichtigt war. Gibt es vielleicht ein deutschen präzendenzfall? So wie ich es aufgenommen habe zieht Notwehr dann, wenn man "um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden" eine eigentlich strafbare Handlung vornimmt. Wer sich befreien konnte und hätte flüchten können ohne seine Peiniger zu schädigen kann sich auf die Gegenwärtigkeit des Angriffs wohl kaum berufen. Wenn du schmökern willst, wie die Richter dazu im Einzelfall argumentieren: https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html Bearbeitet 25. Mai 2015 von hawKKK
Th3Z0n3 481 Melden Geschrieben 25. Mai 2015 (bearbeitet) Na solange du die nicht regelrecht abschlachtest passiert da nicht viel. Allein schon durch die Physische und Psychische Folterung. Da gehts dann wohl nicht mehr um die Frage ob es Rache/Notwehr war, sondern lediglich um deinen Geisteszustand. Edit: Kommt im Endeffekt darauf an, wie die Situation der Flucht aussah. Wenn du zum Beispiel in einem Keller gefangen bist, dich befreien kannst, was scharfes findest und vor der Kellertür deinen Peiniger von hinten abstichst. Welche Möglichkeiten würdest du denn in Kauf nehmen, nur um da raus zu kommen? Bearbeitet 25. Mai 2015 von Th3Z0n3
Sergio 4302 Melden Geschrieben 25. Mai 2015 Am Ende wird er für diesen Moment auf Grund der Gefangenschaft und Folter für nicht (voll) zurechnungsfähig erklärt bzw wäre es eine sehr wahrscheinliche Strategie für die Verteidigung.
sigah 650 Melden Geschrieben 25. Mai 2015 (bearbeitet) Geht in eine ähnliche Richtung wie Haustyrannenmord, Rechtfertigender Notstand, blablubb §§34,35 StGB. Bearbeitet 25. Mai 2015 von sigah
Showstopper 18 Melden Geschrieben 25. Mai 2015 hab heute bei nem kumpel mal wieder n horrorfilm gesehen. Da hat sich mir ein frage gestellt. Gehen wir davon aus jemand wird von einer gruppe gefangen und natürlich gegen seinen willen von der gruppe misshandelt wird. Z.B. durch auspeitschen, schnittwunden, verprügeln oder was auch immer. Im grunde nicht all zu relevant. Was passiert denn nun aus rechtlicher sicht wenn sich diese person befreien kann und alle aus der gruppe umbringt? Läuft das unter notwehr und führt zum freispruch? Gilt in so einem fall notwehr oder ist das mord aus rache. Schließlich dürfte rache in dieser situation ein passends motiv sein. Notwehr habe ich bisher eher so gesehen, das der tot der/des anderen nicht direkt beabsichtigt war. Gibt es vielleicht ein deutschen präzendenzfall? Wie bereits erwähnt, kommt es ganz auf den Einzelfall drauf an. Hawk hatte da schon den richtigen Ansatz. Grundsätzlich darfst du alles tun, was erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff eines Menschen auf deine Rechtsgüter abzuwehren. Solang die Typen also eine Bedrohung für dich darstellen, darfst du alles tun, was erforderlich ist, um die Bedrohung aus der Welt zu schaffen. Wenn du dich allerdings schon vollständig befreit hast und die Typen nur aus Rache umlegst, wäre das strafbar. Wie gesagt: Einzelfallabhängig. Allerdings bin ich mir sicher, dass es in diesem Fall nur Totschlag wäre und kein Mord. Zwar KÖNNEN so Sachen wie Wut und Rache niedere Beweggründe sein, entscheidend ist aber der Grund den diese Emotionen haben. Als Faustregel kann man sagen, dass niedere Beweggründe dann nichtmehr gegeben sind, wenn die Tötung auch nur irgendwie für einen normalen Menschen rational nachvollziehbar ist, was im vorliegenden Fall (zumindest für mich ^^) aber ganz klar der Fall ist. An der Stelle weis ich noch auf den sogennanten Notwehrexzess (§ 33 StGB) hin: Der Täter würde auch dann nicht bestraft werden, wenn er die Grenzen der Notwehr zwar überschreitet, allerdings aufgrund von Furcht, Verwirrung und Schrecken (einfach mal den § lesen). Sowas ist in diesem Fall ja auch durchaus realistisch. Die bereits angesprochene Schuldfähigkeit muss schlussendlich in so einem Fall dann auch noch genaustens untersucht werden 1
Kantholz 691 Melden Geschrieben 26. Mai 2015 Welches von beiden? Low-Carb-Kochbuch-Diät-Gesundheit vs. Die-Erfolgsdiät-Kochbuch-nach-Carb
Stelle 106 Melden Geschrieben 26. Mai 2015 (bearbeitet) Da low carb Blödsinn ist, weder das eine noch das andere. Einfach Kalorien reduzieren... Bearbeitet 26. Mai 2015 von Stelle 2
hall0 1758 Melden Geschrieben 27. Mai 2015 Hat hier einer ne Ahnung wieviel Fahrzeugfunktionen (von Blinker bis Multimedia etc. ) sich in modernen Pkw bzw LKW befinden. Ich such wie ein Dummer finde aber keine Zahl. Muss doch irgendwo stehen ob es nun 1000, 2000 oder was weiß ich wieviel sind.
SirGutz 913 Melden Geschrieben 27. Mai 2015 (bearbeitet) ich kann dir nur sagen das über hundert steuergeräte und mikrocontroller im auto verbaut sind Bearbeitet 27. Mai 2015 von SirGutz