Angstman 1394 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2016 Ich bräuchte mal n Programm, das mir CPU Auslastung, Temperatur, Graka Auslastung, Temperatur sowie FPS beim zocken anzeigen kann. Empfehlungen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Germanfragger 235 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2016 (bearbeitet) Uhm Speedfan??? Cpl.Basti, vor 10 Stunden: Jup, ist es. Du machst ein Preisvorschlag, Verkäufer kann sagen, Ja, oder Nein. Wenn ja, hast du es für den Preis gekauft. Ist aber auch nicht rechtlich bzw. sollte anfechtbar sein ich machen ihn ja nur einen Vorschlag was ich zahlen würde und mehr nicht. Ansonsten währe ja jeder Vorkostenanschlag auch bindent zum Teufel dann könnten wir jeden Büffetvorschlag in zahlungspflicht nehmen! Bearbeitet 23. Juli 2016 von Germanfragger Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hawKKK 1005 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2016 Da muss man abgrenzen zwischen rechtsverbindlichen Angebot im Sinne der Willenserklärung im Kaufvertrag, die Sache zu erwerben und zu bezahlen oder dem Invitatio ad Offerendum wie im Prospekt z.B. Kann man so oder so auslegen, mir wär der Spaß vor dem Gericht zu teuer und zu dumm, da kann man sich lieber vergleichen oder gleich den kürzeren ziehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bösewicht 398 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 Danke, werde deswegen aber keinen Aufstand betreiben. Habe wohl bald eine Maus zu verkaufen (zowie ec-2a). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Angstman 1394 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 Germanfragger, vor 8 Stunden: Uhm Speedfan??? Ist aber auch nicht rechtlich bzw. sollte anfechtbar sein ich machen ihn ja nur einen Vorschlag was ich zahlen würde und mehr nicht. Ansonsten währe ja jeder Vorkostenanschlag auch bindent zum Teufel dann könnten wir jeden Büffetvorschlag in zahlungspflicht nehmen! Speedfan ist nen Tool zur Überwachung der Temperatur und Lüftersteuerung. Das zeigt keine FPS im Spiel an. Das zeigt überhaupt nix im Spiel an. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cpl.Basti 1488 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 Germanfragger, vor 9 Stunden: Uhm Speedfan??? Ist aber auch nicht rechtlich bzw. sollte anfechtbar sein ich machen ihn ja nur einen Vorschlag was ich zahlen würde und mehr nicht. Ansonsten währe ja jeder Vorkostenanschlag auch bindent zum Teufel dann könnten wir jeden Büffetvorschlag in zahlungspflicht nehmen! Du Nase... Bei Ebay macht aber der Käufer einen Kostenvorschlag, und nicht der Verkäufer. Äpfel und Birnen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bösewicht 398 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 Angstman, vor einer Stunde: Speedfan ist nen Tool zur Überwachung der Temperatur und Lüftersteuerung. Das zeigt keine FPS im Spiel an. Das zeigt überhaupt nix im Spiel an. Msi Afterburner, gutes Tool mit allen Einstellungen die man sich wünschen kann, inklusive ingame Overlay. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bösertobi 200 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 Angstman, vor 10 Stunden: Ich bräuchte mal n Programm, das mir CPU Auslastung, Temperatur, Graka Auslastung, Temperatur sowie FPS beim zocken anzeigen kann. Empfehlungen? Bei Steam kann man sich sie fps anzeigen lassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog 4368 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 (bearbeitet) hawKKK, vor 10 Stunden: Da muss man abgrenzen zwischen rechtsverbindlichen Angebot im Sinne der Willenserklärung im Kaufvertrag, die Sache zu erwerben und zu bezahlen oder dem Invitatio ad Offerendum wie im Prospekt z.B. Kann man so oder so auslegen, mir wär der Spaß vor dem Gericht zu teuer und zu dumm, da kann man sich lieber vergleichen oder gleich den kürzeren ziehen. ...Oder man gibt einfach keinen Preisvorschlag ab wenn man es nicht kaufen will. Wobei "Preisvorschlag" in dem Fall auch eine Irreführende Bezeichnung ist, denn es wird halt schon ein verbindliches Gebot in eine Richtung abgegeben, da es sich um eine Auktion handelt. Allerdings müsste es schon eine zeitliche Begrenzung geben, in welcher der Verkäufer dieses Gebot annehmen oder ablehnen muss(?). Bearbeitet 24. Juli 2016 von Underdog Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Arcaras 1731 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 2 Tage, wenn mich nich alles täuscht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sergio 4302 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 Quote Widerrufsrecht für Verbraucher (1) Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bösewicht 398 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 (bearbeitet) Arcaras, vor 16 Minuten: 2 Tage, wenn mich nich alles täuscht. Bei mir waren es 5, werde das heute nochmal in Ruhe "abchecken". Bearbeitet 24. Juli 2016 von Bösewicht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog 4368 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 Sergio, vor 10 Minuten: Widerrufsrecht für Verbraucher (1) Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform ... Gilt nur bei gewerblichen Händlern, aber nicht bei Privatanbietern und ich glaube bei einer Auktion wird das ganze dann auch nochmal anders gehandhabt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sergio 4302 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 Nuja, gibt auch gewerbliche Händler, die die Option "Preisvorschlag" anbieten. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog 4368 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2016 (bearbeitet) Bleibt aber halt dennoch eine Auktion und soweit ich weiß wird diese rechtlich anders eingestuft als ein konventioneller Kauf wie zB. bei Amazon & Co. Wäre aber Interessant das genauer zu erfahren, wenn jemand einen Link dazu hat immer her damit, sowas ist immer gut zu wissen. Bearbeitet 24. Juli 2016 von Underdog Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...