meinereiner 156 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 (bearbeitet) hab mir bei amazon die wii bestellt. Hab sie ausgepackt und ein wenig gespielt. Kann ich das ganze jetzt wieder einpacken und an amazon zurück schicken und bekomme da auch mein geld wieder zurück? Hab beim auspacken darauf geachtet, dass nix von der packung kaputt geht, bei einer packung ist aber ein kleiner riss drin. Macht das probleme? du hast ein rückgaberecht. also ja, du kannst es umtauschen. nur geöffnete software /dvd und cd sind vom umtausch ausgeschlossen. geöffnete software? Hmm die spiele habe ich ja quasi geöffnet, zählt das auch als nicht zurücksendbar? Letztendlich funktioniert die software ja noch ohne probleme, schließlich ist da kein key, accountbindung dran. Bearbeitet 1. Dezember 2010 von meinereiner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chup 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 in dem falle verweise ich mal auf die bestimmungen zum rückgaberecht auf Amazon. ich habe selber nie konsolenspiele dort gekauft und kann daher nur aus erfahrung über pc titel sprechen. es soltle sich allerdings nicht wirklich auswirken, welches system die software nutzt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
complex 368 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 geöffnete Software schon mal gar nicht und wenn doch dann nur aus Kulanz. Generell müssen bzw sollten produkte geschlossen sein. Amazon kommt dem Kunden da aber meistens entgegen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meinereiner 156 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 (bearbeitet) hmm ok, na ich ruf einfach mal an und frag nach. Im netz steht nämlich mal zurücksenden ist kein problem, dann heißt es wieder zurücksenden geht nicht... blabla €: Also kommt das zeug direkt von amazon, kein anderer händler der über amazon verkauft. Kann man es auch zurück schicken wenn es schon geöffnet war, auch die spiele. Bearbeitet 1. Dezember 2010 von meinereiner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jonez 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 gibts sowas wie ne schneeschipp-richtlinie? ich hab um halb 7 geschippt, jetzt ist der gehweg wieder zu. muss/soll/darf ich jetzt noch mal schippen oder erst morgen früh wieder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Com.Sordan 3 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 gibts sowas wie ne schneeschipp-richtlinie? ich hab um halb 7 geschippt, jetzt ist der gehweg wieder zu. muss/soll/darf ich jetzt noch mal schippen oder erst morgen früh wieder? bei uns musst dafür sorgen, dass die gehwege von 6-22Uhr frei sind. das legt aber die Gemeindeverwaltung fest und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LurchiDerLurch 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 bei uns auch ich denk mal das gilt bei euch auch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
M4x $t33l 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 gibts sowas wie ne schneeschipp-richtlinie? ich hab um halb 7 geschippt, jetzt ist der gehweg wieder zu. muss/soll/darf ich jetzt noch mal schippen oder erst morgen früh wieder? Das was Com.Sordan schreibt ist richtig. Im Prinzip musst du jetzt nicht schon wieder raus, solltest du aber, weil du Haftbar gemacht wirst falls jmd. auf deinem Teil des Gehwegs hinfällt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jonez 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 (bearbeitet) gerade die "Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege" auf der homepage der gemeinde gefunden. werktags von 7.00 bis 21.00 Uhr, sonn und feiertags 8.00 bis 21.00 Uhr €:scheint ja sehr aktuell zu sein Ordnungswiedrigkeiten können nach §54 blah blah mit einer geldbuße von mindestens DM 5,00 bis höchstens DM 1000,00 blah blah zahlbar direkt bei jonez blahblub. €²: die satzung ist am 18.11.1989 in kraftz getretetn, die hat sich doch bestimmt verjährt Bearbeitet 1. Dezember 2010 von Jonez Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meinereiner 156 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 ich denke nicht seit wann bist du überhaupt so gesetztes geil? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chup 0 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 wohl seitdem im das ausmaß der zu leistenden strafe bewusst ist. schneeschipppolitik war gerade wieder ein thema in den nachrichten und in vielen gemeinden wurden die bußgelder erhöht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ColonelBB 2 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 wenn was passiert warst du halt nicht zu hause, fertig...bei mir ist der ups mann mal auf die fresse gefallen. wayne? ich war arbeiten und kann daher nicht räumen...beweisen wird da auch schwer, nicht jedes mal wenn ich unterwegs bin habe ich beweise dafür... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meinereiner 156 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 das interessiert im schlimmsten fall aber nicht, wenn du nicht selber räumen kannst musst du im prinzip jemanden dafür einstellen. Praktisch ist das aber wurscht, ich kenn auch kein fall bei dem irgendwer mal irgendwen verklagt hat weils ihn im winter auf die nase gelegt hat Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stövi 100 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 (bearbeitet) Wie heißt der Gegenbegriff zu inert, also das Fremdwort für "reaktionsfreudig"? Bearbeitet 1. Dezember 2010 von Stövi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alvias 514 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 http://de.wikipedia.org/wiki/Extrinsisch Daraus würde ich folgern: exert, enert, exnert, sowas in der Richtung :'D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...