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TanteEmma

Kleine Fragen [OT]

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Weiß irgendwer wo's billige BF3-Keys gibt?

http://gamekeyfinder.de/

:)

Firma dankt.

Geschrieben

Darf man mit 18 und Motorradführerschein Klasse A ohne weiteres ein Motorrad mit 750ccm führen?

Geschrieben
Darf man mit 18 und Motorradführerschein Klasse A ohne weiteres ein Motorrad mit 750ccm führen?

Wenn es gedrosselt ist, dann auf jeden Fall.

Geschrieben

Okay, und dann nach 2 Jahren kann man auf größere umsteigen?

Geschrieben

Nach den 2 Jahren kannst du fahren was du willst.

Geschrieben

Es sei denn, du hattest vorher den A1, dann fällt die "Probezeit" weg-zumindest wars bei mir so mit 1 und 1b.

Geschrieben

Habe irgendwas gedrückt, jetzt habe ich statt dem normalen "Cursor" (ka wie das heißt) diesen Block, nur kann ich jetzt nicht einfach neuen Text einfügen, sondern es wird alles "überschrieben". Wie bekomme ich das wieder weg? :facepalm:

post-22702-1319490058.jpg

Geschrieben
Es sei denn, du hattest vorher den A1, dann fällt die "Probezeit" weg-zumindest wars bei mir so mit 1 und 1b.

Die Probezeit läuft dann zwar schon, aber das Motorrad muss trotzdem 2 Jahre gedrosselt gefahren werden, wenn er den A-Schein mit 18 macht.

Geschrieben (bearbeitet)

Desweiteren:

Wenn er bei Erwerb des Führerscheins schon 25 ist entfällt jegliche Begrenzung.

Bearbeitet von Sergio
Geschrieben

Komisch, mir wurd das "damals" anders erzählt, dass ich eben nach 2 Jahren mit der kleinen Maschine gleich auf n ungedrosselte steigen könnte, wenn ich den Lappen mach.

Geschrieben
Habe irgendwas gedrückt, jetzt habe ich statt dem normalen "Cursor" (ka wie das heißt) diesen Block, nur kann ich jetzt nicht einfach neuen Text einfügen, sondern es wird alles "überschrieben". Wie bekomme ich das wieder weg? :facepalm:

drück ma "Einfg" :fox:

Geschrieben (bearbeitet)
Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV):

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

Befristung: Die Klasse A ist unbefristet gültig.

Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.

Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.

Sprich wenn du den Schein mit 18-24 machst, musst du 2 Jahre beschränkt fahren, danach offen. Wenn due den Schein mit 25 machst, gibt es keine Beschränkungen.

Bearbeitet von Sergio
Geschrieben

Ok, heißt also das es so schnell nichts mit dem Motorrad von meinem Vater wird. :okay:

Geschrieben

Kann jemand mir einen "Uni-geeigneten" Laptop empfehlen? Am besten mit Windoof 7 64 bit und W-LAN :derb:

Minecraft sollte flüssig drauf laufen und er sollte am besten die 500-1000 € nicht übersteigen.

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