Stalker 0 Melden Geschrieben 21. Januar 2006 Danke! Vielleicht knack ich irgendwann ja noch die 1000, auch wenn ich mich in nächster zeit dahingehend etwas einschränken werde..... hätte nicht gedacht das man in 940 Stunden spielmäßig so wenig schaffen kann Aber Muhaha, endlich wieder FH
Heiko93 0 Melden Geschrieben 23. Januar 2006 Hallo Ich bin Heiko93 . Und lebe in NRW im Gladbeck . Und hab am 1.10 Geburtstag . Ich bin noch ein Schüler und bin 15 Jahre alt
funakistyle 0 Melden Geschrieben 23. Januar 2006 willkommen heiko und an die andern neuen bei uns....Viel Spaß
Schaaf 9 Melden Geschrieben 23. Januar 2006 Hallo Ich bin Heiko93 . Und lebe in NRW im Gladbeck . Und hab am 1.10 Geburtstag . Ich bin noch ein Schüler und bin 15 Jahre alt hi ho, viel spaß hier!
Biaatch 0 Melden Geschrieben 23. Januar 2006 hallo@heiko93 bin auch noch nicht solange hier im forum aktiv. blub blub ist bf nicht ab 16
Gast M16 Besitzer Melden Geschrieben 25. Januar 2006 Ich darf das schon spielen!^ Von den Eltern aus aber, nich vom Gesetz! Was solls, ich hab auch schon mit 8 spiele ab 18 gezockt
Schwammerlsepp 55 Melden Geschrieben 26. Januar 2006 Ich darf das schon spielen!^ Von den Eltern aus aber, nich vom Gesetz! Was solls, ich hab auch schon mit 8 spiele ab 18 gezockt kannst du echt stolz drauf sein
Vestalis 1 Melden Geschrieben 26. Januar 2006 Ich darf das schon spielen!^ Von den Eltern aus aber, nich vom Gesetz! Was solls, ich hab auch schon mit 8 spiele ab 18 gezockt Zeig mir das Gesetz Was is weiß darf man es nur nicht kaufen, spielen verbietet es nicht das JuSchG. @KamikazePilot- Willkommen im Forum
Gilgamesh 0 Melden Geschrieben 26. Januar 2006 Zeig mir das Gesetz Was is weiß darf man es nur nicht kaufen, spielen verbietet es nicht das JuSchG. Hmmm.... ?..Mit der Strafvorschrift des § 27 JuSchG, der die Weitergabe von verbotenen oder indizierten Medien oder auch das Anbieten unter Strafe stellt, ist das Jugendschutzgesetz Teil des Nebenstrafrechts...? Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz Machen sich demnach nicht auch Eltern strafbar, welche ihrem Kind ein Spiel geben, welches für das Alter des Kindes verboten ist? Denn kaufen, darf sich das Kind das Spiel ja nicht, ergo könnten es nur die Eltern kaufen und würden es somit weitergeben.... Ist aber wahrscheinlich Korintenkackerei.... Zum Thema, Willkommen....
Vestalis 1 Melden Geschrieben 26. Januar 2006 Is Korintenkackerei, aber das spielen is nirgends verboten, nur die person die es verkauft / weitergibt macht sich strafbar, aber nun wieder B2T
Schwetzinger 0 Melden Geschrieben 2. Februar 2006 Hallo erstmal, bin auch ziemlich neu hier, naja "neu" nicht gerade, hab euer Forum ca. 2 monate beobachtet und mich dann mal angemeldet, ist echt klasse hier, immer neuigkeiten und kompetente Hilfe. So zu mir, bin 34 Jahre und komme wie es mein Name schon verrät aus Schwetzingen, bin eigentlich ein absoluter Konsolenplayer und kein Fan von Shootern, aber als ich Bf42 bei meinem Bruder zoggte wurde ich bekehrt, legte mir das Spiel zu und zogge seitdem nur noch Bf42 (Konsole verstaubt langsam in der Ecke ). Ich versuchte mich auch mal am BF2, aber das Spiel hat einfach nicht den Charakter und Flair wie Bf42, somit hab ich es belassen und bleib meinem Bf42 treu. So das wars von mir, ich geh mal wieder , vielleicht seh ich den einen oder anderen auf dem Schlachtfeld. CU euer Schwetzinger