Underdog 4366 Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2010 Fällt dir eigentlich selber auf wie aggressiv du bist und wie du andere Leute angehst und beleidigst, oder ist das schon ein Reflex? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Angstman 1394 Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2010 die letzten 2 seiten sind wieder das reinste popcorn-kino Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PFLO 167 Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2010 Ach Trinita, wolltest du dich nicht sogar aus G&P sperren lassen, und jetzt gehts genauso wieder los. Außer Punks Post ist dir doch keiner Rechte, oder? Und selbst der hilft dir nicht weiter, weil er nur ein eigenes Erlebnis schildert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
der nachbar 0 Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2010 Jetzt wird der Fred sicher bald dicht gemacht und damit wär das Thema verbrannt. Dabei hätt ich doch gern gewusst, wie sich die Sache entwickelt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kunde 103 Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2010 1. Die Polizei darf nicht einfach so in eine Wohnung.Ausnahme : Verdacht auf eine Straftat bsp Drin wird eine vergewaltigt, einer verdroschen, einer umgebracht, baut einer ne Bombe- Dann dürfen die rein-ansonsten NO. Grundgesetz: Art 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden. (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Ich denke der Typ wollte vor seiner Kollegin nicht das Gesicht verlieren und hat deshalb so reagiert. Vlt hättest du nachgeben können, musst du aber nicht.Wer Recht hat darf es auch für sich in Anspruch nehmen, auch wenn es anderen mißfällt.Man muss sich nicht alles gefallen lassen,auch wenns die Polizei ist. Wobei ich nix gegen die Polente habe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
=kettcar= 259 Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2010 (bearbeitet) Hier ist jetzt mal nen Tag dicht! Sind mir zuviele negative Schwingungen und Aggressionen. Geht das jetzt schon wieder los mit dem persönlich werden? reopen Bearbeitet 17. Dezember 2010 von SWIZZ=kettcar= Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...