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Trinità

Polizeigewalt - Wie kann man sich dagegen wehren ?

Empfohlene Beiträge

Fällt dir eigentlich selber auf wie aggressiv du bist und wie du andere Leute angehst und beleidigst, oder ist das schon ein Reflex?

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Ach Trinita, wolltest du dich nicht sogar aus G&P sperren lassen, und jetzt gehts genauso wieder los. Außer Punks Post ist dir doch keiner Rechte, oder? Und selbst der hilft dir nicht weiter, weil er nur ein eigenes Erlebnis schildert.

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:facepalm: Jetzt wird der Fred sicher bald dicht gemacht und damit wär das Thema verbrannt. Dabei hätt ich doch gern gewusst, wie sich die Sache entwickelt.
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1. Die Polizei darf nicht einfach so in eine Wohnung.Ausnahme : Verdacht auf eine Straftat bsp Drin wird eine vergewaltigt, einer verdroschen, einer umgebracht, baut einer ne Bombe- Dann dürfen die rein-ansonsten NO.

Grundgesetz:

Art 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch

die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort

vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln

bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat

auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von

Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn

die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder

aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit

drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen

einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer

gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung

von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im

Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet

werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

Ich denke der Typ wollte vor seiner Kollegin nicht das Gesicht verlieren und hat deshalb so reagiert.

Vlt hättest du nachgeben können, musst du aber nicht.Wer Recht hat darf es auch für sich in Anspruch nehmen, auch wenn es anderen mißfällt.Man muss sich nicht alles gefallen lassen,auch wenns die Polizei ist.

Wobei ich nix gegen die Polente habe.

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Hier ist jetzt mal nen Tag dicht!

Sind mir zuviele negative Schwingungen und Aggressionen. Geht das jetzt schon wieder los mit dem persönlich werden?

reopen

Bearbeitet von SWIZZ=kettcar=
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