JackONeill 57 Melden Geschrieben 25. August 2011 Was habt ihr eigentlich immer mit euren Grundrechten? Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht RTL.
Burger 1 Melden Geschrieben 25. August 2011 Was habt ihr eigentlich immer mit euren Grundrechten? Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht RTL. was meinst du genau?
JackONeill 57 Melden Geschrieben 25. August 2011 Was habt ihr eigentlich immer mit euren Grundrechten? Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht RTL. was meinst du genau? In dem Thread hier haben ein paar schon mit Art. 1 GG und den Grundrechten im Allgemeinen argumentiert. Und die lassen sich hier nicht anwenden.
Showstopper 18 Melden Geschrieben 25. August 2011 Was habt ihr eigentlich immer mit euren Grundrechten? Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht RTL. was meinst du genau? Nur der Staat kann gegen Grundrechte verstoßen und da RTL keine staatliche Einrichtung ist, liegt auch keine Grundrechtsverletzung vor.
Burger 1 Melden Geschrieben 25. August 2011 Theoretisch ja. Jedoch werden alle Sender von den Landesmedienanstalten beaufsichtigt. Und wenn sich derlei Verstöße in Serie nachweisen lassen, hat der Staat sehr wohl gepennt. Daher ist das nicht so ganz falsch. Natürlich nicht direkt anwendbar. Aber es sind schon eine ganze Reihe an Rechtsbrüchen zu deuten. Ob man das juristisch auch einwandfrei dann darauf anwenden kann, müsste eine Klage klären. In diesem Fall aber würde nur eine Sammelklage funktionieren. Die einzigen Personen die hier sonst einzeln klagen könnten, sind jene, die im Video zu sehen sind. Und auch nur, die erkennbar sind. Und auch da muss dann aufgedröselt werden, ob sie nur Teil einer Collage sind, oder direkt mit dem Thema zu tun haben. Der langhaarige Bub hats da sicher schwerer, da er Live sich hat niedermachen lassen..
straightrush 0 Melden Geschrieben 25. August 2011 Was habt ihr eigentlich immer mit euren Grundrechten? Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht RTL. Lulz. Zu grundrechten gehört auch das Recht aufs Leben. Wenn also ein Typ (kein Beamter/Staatsdiener) zu verletzen versucht hast kein Abwehrrecht? Na du bist ein Anwalt.
TanteEmma 1436 Autor Melden Geschrieben 25. August 2011 in anderen foren wird jetzt diskutiert ob Gigas (auch in meinen augen kindische) Antwort nicht stark nach hinten losgehen wird...kennst sich jemand aus mit Drehgenehmigung usw ? Was GIGA gemacht hat war journalistisch gesehen "Kindergarten" und wird 100%ig nach hinten los gehen. Man benötigt eine Drehgenehmigung und eine Rechteabtrittserklärung wenn man Beiträge kommerziell nutzten will. Lies dich mal ein wenig schlau bevor du hier weiter deine Bauernweisheiten verbreitest. Ebenfalls entfernt wurde ein Beitrag der Spielewebseite GIGA.de, die mit einer Videoantwort auf den Explosiv-Bericht reagiert hatten. Vor der Sendezentrale von RTL begaben sich die GIGA-Kollegen auf die Suche nach merkwürdig aussehenden Menschen, über deren Körperhygiene man sich im Explosiv-Stil lustig machen könnte. Sie wurden fündig. Allerdings wurden in dem Beitrag Szenen aus der Originalsendung vom 19. August gezeigt. RTL sah auch hier eine Urheberrechtsverletzung. http://www.gamestar.de/news/pc/2560482/rtl_beitrag.html
LurchiDerLurch 0 Melden Geschrieben 25. August 2011 Was habt ihr eigentlich immer mit euren Grundrechten? Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht RTL. was meinst du genau? In dem Thread hier haben ein paar schon mit Art. 1 GG und den Grundrechten im Allgemeinen argumentiert. Und die lassen sich hier nicht anwenden. danke, dass das mal jemand sagt... ehrlich gesagt kann ichs nichtmehr lesen/hören wenn leute immer nur Art. 1 zitieren können und meinen den auf aaaalles anwenden zu können wenn politiker oder prominente durch den kakao gezogen werden regt ihr euch auch net so auf...
JackONeill 57 Melden Geschrieben 25. August 2011 Was habt ihr eigentlich immer mit euren Grundrechten? Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht RTL. Lulz. Zu grundrechten gehört auch das Recht aufs Leben. Wenn also ein Typ (kein Beamter/Staatsdiener) zu verletzen versucht hast kein Abwehrrecht? Na du bist ein Anwalt. Wenn dich einer verletzt, ist das eine Straftat. Läuft nicht übers GG. Und jetzt B2T bevor hier noch mehr Leute in einem Thread über RTL was lernen müssen.
Gast Melden Geschrieben 25. August 2011 nein er meint dass das grundrecht nur für staatl. einrichtungen gilt was auch stimmt. €: wie gerade beschrieben ^^
Timothy 298 Melden Geschrieben 25. August 2011 wenn politiker oder prominente durch den kakao gezogen werden regt ihr euch auch net so auf... Nope, aber jetzt werden ja WIR durch den Dreck gezogen (und das nicht in satirischer Weise wie das bei Politikern etc. passiert) und darum dürfen wir uns eben aufregen.
JackONeill 57 Melden Geschrieben 25. August 2011 Gibts das Video noch irgendwo? Die von RTL habens auf ihrer Homepage groß und breit unter die Entschuldigung gepappt.
Laaagattack 0 Melden Geschrieben 25. August 2011 Dachte die Seite wäre down... und auf Youtube sind alle gesperrt.