Gast -(HC83)- Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 In dem Link von TanteEmma zu Gamestar,hatte jemand in den Kommentaren was interessantes gepostet. Kalkofe Urteil ob das alles so rechtlich von RTL war,das Video von Giga entfernen zu lassen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog 4369 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 wenn politiker oder prominente durch den kakao gezogen werden regt ihr euch auch net so auf... Nope, aber jetzt werden ja WIR durch den Dreck gezogen (und das nicht in satirischer Weise wie das bei Politikern etc. passiert) und darum dürfen wir uns eben aufregen. Das ist der bittere Geschmack des Vorurteils das einen jetzt mal selbst trifft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
=kettcar= 259 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 da sitz ich jetzt mit meiner klammheimlichen Freude.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeTo.PS 6 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 Was habt ihr eigentlich immer mit euren Grundrechten? Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht RTL. Das ist doch Unsinn! Die Grundrechte sind universal gültig. Manche zielen natürlich auf das Verhältnis Staat/Bürger ab (Unverletzlichkeit der Wohung), aber dich zu erniedrigenden Handlungen zwingen darf auch keine "Zivilperson". Natürlich gehört da schon ne Menge dazu, dass man sich auf die GR's berufen kann... sowas von RTL wäre dann wohl eher ne Beleidigung. Anyway... wie fühlt es sich denn so an, mal auf der anderen Seite zu stehen? Sonst macht man sich ja liebend gern über die Hartz IV Ossi Assis lustig, die man sich Nachmittags bei RTL reinzieht, nur mit dem Unterschied, das die sich nicht wehren können... naja vlt lernt RTL ja auch mal was dazu^^. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JackONeill 57 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 Ja, wie gesagt die Grundrechte aus dem GG sind gegen die Staatsgewalt, für alles andere gibts andere Gesetze. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cpl.Basti 1488 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 Im weitesten sinne würde hier eh nur ab §185 STGB gelten.... http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJN...71BJNG005102307 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Showstopper 18 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 Was habt ihr eigentlich immer mit euren Grundrechten? Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht RTL. Das ist doch Unsinn! Die Grundrechte sind universal gültig. Manche zielen natürlich auf das Verhältnis Staat/Bürger ab (Unverletzlichkeit der Wohung), aber dich zu erniedrigenden Handlungen zwingen darf auch keine "Zivilperson". Natürlich gehört da schon ne Menge dazu, dass man sich auf die GR's berufen kann... sowas von RTL wäre dann wohl eher ne Beleidigung. Das ist kein Unsinn. Grundrechte können ausschließlich gegen den Staat geltend gemacht werden. Natürlich darf eine Zivilperson sowas auch nicht, aber das läuft dann (erstmal) über das Zivilgericht. Angenommen, dieses Gericht würde RTL recht geben, DANN könnte man evtl gegen das Urteil (was ja ein staatlicher Akt ist) übers GG vorgehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TanteEmma 1436 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 das video können die so oft löschen wie se wollen, irgendwo gibts immer noch ne kopie “We are Anonymous. We are Legion. We do not forgive. We do not forget. Expect us!” "> " type="application/x-shockwave-flash" wmode="transparent" width="425" height="350" /> Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sergio 4302 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 Warum muss hier eigentlich immer alles fünfmal gepostet werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LurchiDerLurch 0 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 Was habt ihr eigentlich immer mit euren Grundrechten? Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht RTL. Das ist doch Unsinn! Die Grundrechte sind universal gültig. Manche zielen natürlich auf das Verhältnis Staat/Bürger ab (Unverletzlichkeit der Wohung), aber dich zu erniedrigenden Handlungen zwingen darf auch keine "Zivilperson". Natürlich gehört da schon ne Menge dazu, dass man sich auf die GR's berufen kann... sowas von RTL wäre dann wohl eher ne Beleidigung. Anyway... wie fühlt es sich denn so an, mal auf der anderen Seite zu stehen? Sonst macht man sich ja liebend gern über die Hartz IV Ossi Assis lustig, die man sich Nachmittags bei RTL reinzieht, nur mit dem Unterschied, das die sich nicht wehren können... naja vlt lernt RTL ja auch mal was dazu^^. das hab ich doch gar nicht geschrieben quote-fail ich weis aber mir gehts darum dass jeder selbst ernannte anwalt diesen ersten artikel zitieren muss ^^ bgb oder stgb wären hier die erste anlaufstelle und nicht wie immer gern zitiert artikel 1 vom GG... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Germanfragger 235 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Laaagattack 0 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 Der Bericht ist ja mal echt krass. Dass die sich sowas erlauben können/dürfen ... Naja Assi-TV... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SergejFaehrlich 504 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 hui, da reitet jmd auf der famewelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Raidencody 35 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 um ehrlich zu sein, mag ich diesen deutschen rap überhaupt nicht, aber das lied find ich echt gut. Ist jetzt nicht nur wegen der themenwahl, sondern einfach das lied an sich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FirstFolkert 0 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2011 hui, da reitet jmd auf der famewelle Ich hör kaum Hiphop. Aber das hat Style Trashmusik, Trashtext passt zum TrashTv Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...