FirstFolkert 0 Melden Geschrieben 19. Oktober 2011 Alles schön und gut, aber EA speichert keine Personenbezogenen daten, sondern nur IP Bezogene, das gilt in deutschland nicht als personen bezogen, da die Person hinter der IP nur per gerichtsbeschluss von dem ISP herausgegeben werden darf. Aber wie sieht das aus bei den Kundendaten? Spätestens, wenn man den DLC kauft, muss man Daten hitnerlegen. Die sind ja nicht blöd und können sich überschneidende IPs zur gleichen Zeit zusammenzählen.
=kettcar= 259 Melden Geschrieben 19. Oktober 2011 Die Frage ist, wie sinnvoll und wie anfechtbar das ist. Aufgrund einer fachlichen und sachlichen Analyse, evtl. von einem Anwalt, könnte man sich durchaus überlegen was da geht und was das Ergebnis sein soll.
Mindgate 0 Melden Geschrieben 19. Oktober 2011 Mir ist nichts bekannt das Steam den Pc nach Illegaler Software (Crack ,no-cd...) abscannt. Am besten man macht sich 2 Festplatten, wobei auf der einen nur BF 3 Installiert wird
Rainer Wahnsinn 0 Melden Geschrieben 19. Oktober 2011 Alles schön und gut, aber EA speichert keine Personenbezogenen daten, sondern nur IP Bezogene, das gilt in deutschland nicht als personen bezogen, da die Person hinter der IP nur per gerichtsbeschluss von dem ISP herausgegeben werden darf. Aus Sicht der Datenschutzbehörden werden auch IP-Adressen als personenbezogene Daten interpretiert. Sonst hätten die ja keine Bedenken gegen die Nutzung von Google Analytics geäußert Ich denke, dass ich mir BF3 in jedem Fall einmal kaufen werde - und sei es, um es dann ausgepackt wegen der Origin-EULA (sofern sie nicht auf der Packung steht bzw. noch geändert wird) zurückzugeben. Wer weiß ... vielleicht erreicht EA mit dem Spiel ja auch noch einen Reklamationsrekord
Gast buschhans Melden Geschrieben 19. Oktober 2011 Was ist eigentlich mit Bf hereos und Bf 2 free to Play? Davon bekommt man keine News mit?
Krockeschinski 1765 Melden Geschrieben 19. Oktober 2011 Alles schön und gut, aber EA speichert keine Personenbezogenen daten, sondern nur IP Bezogene, das gilt in deutschland nicht als personen bezogen, da die Person hinter der IP nur per gerichtsbeschluss von dem ISP herausgegeben werden darf. Aber wie sieht das aus bei den Kundendaten? Spätestens, wenn man den DLC kauft, muss man Daten hitnerlegen. Die sind ja nicht blöd und können sich überschneidende IPs zur gleichen Zeit zusammenzählen. Dieser art von Datensammlung musst du allerdings zustimmen ansonsten ist sie nunmal illegal.
Krockeschinski 1765 Melden Geschrieben 19. Oktober 2011 Alles schön und gut, aber EA speichert keine Personenbezogenen daten, sondern nur IP Bezogene, das gilt in deutschland nicht als personen bezogen, da die Person hinter der IP nur per gerichtsbeschluss von dem ISP herausgegeben werden darf. Aus Sicht der Datenschutzbehörden werden auch IP-Adressen als personenbezogene Daten interpretiert. Sonst hätten die ja keine Bedenken gegen die Nutzung von Google Analytics geäußert Ich denke, dass ich mir BF3 in jedem Fall einmal kaufen werde - und sei es, um es dann ausgepackt wegen der Origin-EULA (sofern sie nicht auf der Packung steht bzw. noch geändert wird) zurückzugeben. Wer weiß ... vielleicht erreicht EA mit dem Spiel ja auch noch einen Reklamationsrekord Währe dem so hätten sie nicht nur bedenken geäußert sondern dem ganzen nen riegel vor geschoben. IP Adressen sind nunmal eine grauzone.
Arthr702 0 Melden Geschrieben 20. Oktober 2011 Wie schaut es denn überhaupt aus, wenn weltweit die IPv6 eingeführt wird? Weil da erhält ja jeder wieder eine statische IP-Adresse. So lange es keine Alternativen geben wird (Programme, Proxy etc.) ist's Pustekuchen mit der Anonymität im Internet.
falcon 0 Melden Geschrieben 20. Oktober 2011 Bis IPv6 kommt, vergehen noch ein Paar Jahre. Anonymität im Internet gibt es in dem Sinne eh nicht. Je nach Aufwand, kann man immer die Identität herausfinden.
N24Reporter 101 Melden Geschrieben 20. Oktober 2011 Mir ist nichts bekannt das Steam den Pc nach Illegaler Software (Crack ,no-cd...) abscannt. Am besten man macht sich 2 Festplatten, wobei auf der einen nur BF 3 Installiert wird Nur um mal mit dem Missverständnis aufzuräumen, wenn Origin Adminrechte zum laufen benötigt, dann bringt eine 2. Festplatte nichts, es sei denn, Du trennst sie physikalisch ab, bevor Du Origin installierst, außerdem tauchen auch auf einer 2. Platte installierte Programme in Deiner Registry auf, und diese darf EA laut der AGB auslesen. Vergesst auch nicht alle Ordner unter Benutzer zu checken, ich habe dort noch Einträge von Programmen gefunden, die ich einmal installiert hatte und eigentlich 100% sicher war, sie sauber deinstalliert zu haben.
Dayjay 796 Melden Geschrieben 20. Oktober 2011 Wie schaut es denn überhaupt aus, wenn weltweit die IPv6 eingeführt wird? Weil da erhält ja jeder wieder eine statische IP-Adresse. Nein, das stimmt nicht.
Dayjay 796 Melden Geschrieben 20. Oktober 2011 Erstmal: Es gibt noch keine gesetzliche Regelung die dazu irgendetwas regelt (warum auch). Es gibt aber einige Politiker die gerne jedem Gerät (Kühlschrank, PC, Toaster), jedem Perso etc. eine feste IPv6 Adresse zuweisen wollen. Aber: Es gibt momentan keinen IPv6 Provider der meines Wissens nach feste IPv6 Adressen bzw. Präfixe verteilt (1und1 und Telekom z.B.). Imho wird sich für den Heimanwender nichts ändern, wer eine statische will muss bei seinem Provider anfragen. Zudem kannst du die Privacy Extension lokal bei dir aktivieren (zumindest unter Linux). Durch die Privacy Extension wird regelmäßig dein Interface Identifier gewechselt. 2001:0db8:85a3:08d3:1319:8a2e:0370:7347/64 wäre eine IPv6 Adresse. 2001:0db8:85a3:08d3::/64 wäre das Präfix (vom Provider zugewiesen) 1319:8a2e:0370:7347 wäre der Interface Identifier
=kettcar= 259 Melden Geschrieben 21. Oktober 2011 Also auf nach Köln Sehr geehrter Herr ******, wir kommen hiermit zurück auf Ihre unten stehende Anfrage zum Datenschutz, die wir bei uns unter dem Aktenzeichen ******/***** führen. Bei einer ersten Internetrecherche zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt haben wir festgestellt, dass für die Online-Vertriebsplattform "Origin" unter http://store.origin.com/store/eade/de_DE/h...attlefield3_DE/ die Electronic Arts GmbH, Im Zollhafen 15-17, 50678 Köln, verantwortlich zeichnet. Da sich die örtliche Zuständigkeit einer Datenschutzaufsichtsbehörde in Deutschland nach dem Sitz des Unternehmens richtet, gegen dessen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten sich ein Betroffener beschwert, ist eine Zuständigkeit des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht im vorliegenden Fall nicht gegeben. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen an die für die Electronic Arts GmbH örtlich zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu wenden, dessen Kontaktdaten Sie beispielsweise unter http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Adresse....html?nn=409068 finden können. Wir bedauern, Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiter behilflich sein zu können. Mit freundlichen Grüßen