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Gast buschhans

Freispruch für Hell's Angel Anhänger, der Polizist erschossen hat

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Gast buschhans

Ein Hell's Angel Anhänger erschoss einen Polizisten, der die Wohnung aufbrechen u durchsuchen wollte.

Angeblich weil sich der rocker bedroht vorkam?

Wie kann es sein das man als normal Bürger eine Schrotflinte daheim aufbewahren kann?

Zudem war dieser Typ auch noch wohlmöglich vorbestraft?

Dreisterweise gab das Gericht wie so oft dem Täter recht und verurteilte das Opfer, indemfall einen Polizisten, der nur seine Pflicht getan hat.

Was denkt ihr über dieses ungerechte Urteil des Gerichts?

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Gast buschhans
Einen Hell´s Angel als "Normalbürger" zu bezeichnen.... :fear2:

Es war allgemein gemeint.;)

Für mich sind sie für mich nichts anderes wie eine Gang, die illegale Geschäfte u Kriminelle Zwecke verfolgt.

Dachte wir hätten ein strenges Regelwerk für Waffen?

Der Tatbestand kann deshalb nur für die schuld des Rockers sprechen!?

Haben auch noch andere User eine meinung zu dem Thema?

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Es war allgemein gemeint.;)

Für mich sind sie für mich nichts anderes wie eine Gang, die illegale Geschäfte u Kriminelle Zwecke verfolgt.

Dachte wir hätten ein strenges Regelwerk für Waffen?

Der Tatbestand kann deshalb nur für die schuld des Rockers sprechen!?

Haben auch noch andere User eine meinung zu dem Thema?

Schrotflinten (nicht zu verwechseln mit shootguns) zählen zu Sportwaffen (Tontaubenschießen etc.).

Mit der entsprechenden Waffenbesitzkarte einfach zu bekommen.

Das Regel Werk ist auch streng zumindest strenger als in den USA.

Allerdings auch leicht zu umgehen.

Der Rocker hat den Polizisten durch eine Türe erschossen wenn ich mich richtig erinnere.

Da sollte man schon von hinterhältiger Tötung sprechen.

Genauso gut hätte vor der Türe nen besoffener stehen können der sich nen Spaß erlaubt.

Kann ich nicht verstehen das sowas nicht bestraft wird. :allesklar:

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würd mich net wundern wenn das n spezieller Richter nur für solche Fälle war und die irgendwie mit dem vorher mal "Kontakt" aufgenommen hatten...Dreckspack

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Gast buschhans

Wir Leben in einer korrupten Gesellschaft, besonders dort wo viel Geld fließt.

Die Beamten hätten mit diesem Rocker kurzen Prozess machen sollen, auf deutsch gesagt abdrücken sollen!

Wir Leben hier nicht in einem Gang und Zuhälter Staat und das wollen wir auch nicht!

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Wir Leben in einer korrupten Gesellschaft, besonders dort wo viel Geld fließt.

Die Beamten hätten mit diesem Rocker kurzen Prozess machen sollen, auf deutsch gesagt abdrücken sollen!

Wir Leben hier nicht in einem Gang und Zuhälter Staat und das wollen wir auch nicht!

Und genau deshalb kann die Exekutive auch nicht machen was sie will und mal eben "kurzen Prozess" veranstalten. Nichtsdestotrotz ist das Urteil natürlich ein Skandal und unhaltbar.

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Ist es das? Über die Umstände konnte ich hier nichts lesen. Wie liest sich denn die Urteilsbegründung?

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Ich konnte natürlich auch nur aufgrund des kurzen Artikels eine Meinung wiedergeben. Weitere Hintergrundinformationen wären aber in der Tat wünschenswert. :puuuh:

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Er hat wohl vorher Morddrohungen erhalten und ging davon aus das dort Banditos stehen und scheinbar hat sich die Polizei nicht bemerkbar gemacht so daß er nicht wissen konnte das es sich um Polizisten vor der Tür handelt.

Außerdem hat er vorher wohl "verpisst euch" ohne Rückmeldung gerufen also kein "aufmachen Polizei" oder dergleichen als Antwort bekommen.

Da er von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm "nicht zuzumuten" gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" so zu schwächen entschied der BGH -> irrtümliche Notwehr

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Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ein SEK-Beamter "Aufmachen, Polizei!" schreit, bevor er in eine Wohnung stürmt.

Außerdem, wo ist das Notwehr wenn der Kerl noch durch die Tür schießt?

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Naja, der Überraschungsmoment für das SEK war ja nun dahin da er ja schon "verpisst euch" gerufen hat.

Notwehr wohl im Zusammenhang mit den Morddrohungen :confused:

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