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Gast buschhans

Freispruch für Hell's Angel Anhänger, der Polizist erschossen hat

Empfohlene Beiträge

Ah ok, das mit dem "Verpisst euch!" hatte ich jetzt überlesen. Kommt mir aber trotzdem alles etwas arg undurchsichtig vor.

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von Wikipedia zur Notwehrhandlung:

"Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs. [...] Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.

[...]

Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen."

Wenn das HA-Mitglied berechtigterweise von einem Angriff durch verfeindete Gangmitglieder ausgegangen ist, und sich die Polizei tatsächlich nicht zu erkennen gegeben hat, ist die Aufhebung des Urteils gerecht. Ich denke, wenn das der Fall ist, handelt es sich auch um einen rechtswidrigen Angriff. Ich würde mich auch nicht von jemandem bedrohen oder gar angreifen lassen, den ich nicht als Polizist erkenne. Und was passiert wäre, wenn er wirklich von Bandidos angegriffen worden wäre und sich nicht verteidigt hätte, kann sich wohl jeder vorstellen.

Bearbeitet von Flieg&Sieg
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Fehler bei der Eigensicherung, beim Anrufen der Zielperson vor der Tür zu stehen.

Abgesehen davon sind 'die' schon durch illegalen Waffenbesitz (und nun auch legalen) aufgefallen wo man eigentlich mit sowas rechnen sollte.

Der Freispruch ist allerdings absolut lächerlich, hurra für ein Deutschland der Wirtschaftskriminalität und Justizfehler.

Mein Beileid an die Betroffenen.

e: Ah ok, ich las gerade den Bericht des BGH

Doof, sich nicht erkennbar zu machen.

Doof, dass die Schutzwesten genau im Achselbereich unter dem Arm offen sind und er zufällig so dort saß.

Doof, dass der Typ durch das Fenster nicht habe erkennen können dass es sich um Polizisten handelt und angenommen hat das wären Bandidos.

Das ist ziemlich, ziemlich scheiße gelaufen.

Bearbeitet von hawKKK
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shit happens !

Aber warum jetzt so viele gegen die Hells-Angels wettern versteh ich nicht?

In Hannover ist es echt ruhig geworden auf dem Steintor-Platz(Sansibar),da kann man seelenruhig sein Bier trinken und wird nicht angemacht von den üblichen kleinen Dealern&halbstarken (die ja auch kriminelle sind,also gehört ihnen wohl auch der kurze Prozess gemacht!?!)

Wer hatte hier schon mal Probleme mit den Angels um sich so aufzuregen??

Das möchte ich gern mal wissen!

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Das Urteil kann ich so akzeptieren, die Fakten sind schlüssig.

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shit happens !

Aber warum jetzt so viele gegen die Hells-Angels wettern versteh ich nicht?

In Hannover ist es echt ruhig geworden auf dem Steintor-Platz(Sansibar),da kann man seelenruhig sein Bier trinken und wird nicht angemacht von den üblichen kleinen Dealern&halbstarken (die ja auch kriminelle sind,also gehört ihnen wohl auch der kurze Prozess gemacht!?!)

Wer hatte hier schon mal Probleme mit den Angels um sich so aufzuregen??

Das möchte ich gern mal wissen!

Ist doch klar das man nicht mehr von den üblichen klein kriminellen angemacht wird. Die wurden von den HA verjagt und nun ziehen sie selbst die fäden was Drogenhandel und Prostitution angeht. War hier in Kiel genauso. Vor kurzem erst haben der Mongols MC hier versucht ein Chapter zu eröffnen. Das wurde prompt von den HA unterbunden, indem sie innerhalb einer Woche das Chapter zweimal angegriffen haben. Der Hells Angels MC, ist und bleibt eine Kriminelle Vereinigung die man nicht unterschätzen oder verschönigen sollte.

ich weiß war ein bissl off topic konnte das aber nicht so stehen lassen. :innocent:

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Das Urteil kann ich so akzeptieren, die Fakten sind schlüssig.

Ich auf keinen Fall.

Selbst wenn er eine legale Waffe hatte und den Verdacht hegte das ein Bandido vor seiner Wohnung stehen könnte, so ist das noch lange keine Rechtfertigung um blind durch die Tür zu ballern :allesklar: . Oder sind wir neuerdings im Wilden Westen, wo ich jeden nieder knallen darf der mein Grundtücke betritt?

Die Polizei hat sicher Fehler gemacht, aber dieser Kerl gehört natürlich verurteilt. Ich kann wirklich nicht verstehen wie man den Freispruch gutheißen kann.

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Laut meiner Lokalzeitung basierte der Freispruch auf der Annahme einer Notwehrsituation. Dieser Fall wird genauso gehandhabt wie eine richtige Notwehrsituation. Stell dir vor, du fühlst dich von nem Typen verfolgt, schnappst dir ne Eisenstange vom Boden und plötzlich steht der vor dir. Dann macht er ne schnelle Bewegung und du ziehst dem eine rüber. Würdest du gerne für Körperverletzung mit Todesfolge ins Gefängnis gehen?

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Laut meiner Lokalzeitung basierte der Freispruch auf der Annahme einer Notwehrsituation. Dieser Fall wird genauso gehandhabt wie eine richtige Notwehrsituation. Stell dir vor, du fühlst dich von nem Typen verfolgt, schnappst dir ne Eisenstange vom Boden und plötzlich steht der vor dir. Dann macht er ne schnelle Bewegung und du ziehst dem eine rüber. Würdest du gerne für Körperverletzung mit Todesfolge ins Gefängnis gehen?

Notwehr sieht für mich anders aus. Wenn ich jedem die Rübe einschlagen würde weil ich mich bedroht fühle lägen hier viele Tote rum. Es ist ein Unterschied ob mich jemand angreift und ich reagiere, oder ob ich präventive Massnahmen ergreife weil ich lediglich vermute das jemand angreifen könnte.

Aber WENN ich präventive Maßnahmen ergreifen würde (so wie Mr. H. Angel) und sie stellen sich als falsch heraus...gehört das verurteilt. Allerdings ist die Tatsache das er dann auch noch eine Schrottflinte 45er dazu verwendet hat doppelt unverantwortlich. Fahrlässige Tötung gehört dem in jedem Fall aufgebrummt.

Bearbeitet von Underdog
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Schrotflinte?

In dem Bericht vom BGH oben steht was von ner 45er.

Mein Fehler, aber das ändert auch nichts. ;)

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Das macht ja eh kein Sinn hier,feste Meinungen kann man nun mal nicht ändern!

Diese diskussion führt zu keinem gescheiten Ergebnis.

Pro & Contra so wie es nun einmal im Leben ist,ich kann trauer für die Familie sowie für den Beamten fühlen,genau so versteh ich den Angel! Der aufriss ist ja Medial erfolgt(wenn sich mal jemand über die Kraftstoff-preise so aufregen würden..)

Wie dem auch sei ein ordentliches Gericht hat sein Urteil gesprochen,wie sinnig es auch dem Einzelnen erscheint,wir können nichts dran ändern.

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Gast buschhans
von Wikipedia zur Notwehrhandlung:

"Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs. [...] Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.

[...]

Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen."

mulcher

Wenn das HA-Mitglied berechtigterweise von einem Angriff durch verfeindete Gangmitglieder ausgegangen ist, und sich die Polizei tatsächlich nicht zu erkennen gegeben hat, ist die Aufhebung des Urteils gerecht. Ich denke, wenn das der Fall ist, handelt es sich auch um einen rechtswidrigen Angriff. Ich würde mich auch nicht von jemandem bedrohen oder gar angreifen lassen, den ich nicht als Polizist erkenne. Und was passiert wäre, wenn er wirklich von Bandidos angegriffen worden wäre und sich nicht verteidigt hätte, kann sich wohl jeder vorstellen.

Das macht ja eh kein Sinn hier,feste Meinungen kann man nun mal nicht ändern!

Diese diskussion führt zu keinem gescheiten Ergebnis.

Pro & Contra so wie es nun einmal im Leben ist,ich kann trauer für die Familie sowie für den Beamten fühlen,genau so versteh ich den Angel! Der aufriss ist ja Medial erfolgt(wenn sich mal jemand über die Kraftstoff-preise so aufregen würden..)

Wie dem auch sei ein ordentliches Gericht hat sein Urteil gesprochen,wie sinnig es auch dem Einzelnen erscheint,wir können nichts dran ändern.

Was du machst ist den Täter schützen u das Opfer (POLIZIST steht für recht u Ordnung) vors Gesicht nochmal reinzutreten.

Spielt keine Rolle, ob da ein Badito vor seiner Tür hätte stehen können!

Es war nur eine Ausrede die ihm den Hals vor Gericht gerettet hat!

Wer sich in so einem Millieu bewegt, muss mit den Konsequenzen rechnen.

Das nimmt schon terroristische ausmaße mit diesen Gruppen an.

Sie sind Verfassungsfeindlich, sie sollten genauso wie die NPD durchleuchtetund beobachtet, am besten Veroten werden.

Wir sind hier nicht im Wilden Westen, wo sich jeder auf seinem Bike die eigenen Regeln macht.

Wer weiß eigentlich wie hoch die Strukturen solcher Gruppen reichen, vielleicht gibt es auch sensibele Richter die sich bestechen lassen?

Die Welt ist leider käuflich, das Gewissen wird im Koffer vergessen.

Bearbeitet von buschhans
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Laut meiner Lokalzeitung basierte der Freispruch auf der Annahme einer Notwehrsituation. Dieser Fall wird genauso gehandhabt wie eine richtige Notwehrsituation. Stell dir vor, du fühlst dich von nem Typen verfolgt, schnappst dir ne Eisenstange vom Boden und plötzlich steht der vor dir. Dann macht er ne schnelle Bewegung und du ziehst dem eine rüber. Würdest du gerne für Körperverletzung mit Todesfolge ins Gefängnis gehen?

Notwehr sieht für mich anders aus. Wenn ich jedem die Rübe einschlagen würde weil ich mich bedroht fühle lägen hier viele Tote rum. Es ist ein Unterschied ob mich jemand angreift und ich reagiere, oder ob ich präventive Massnahmen ergreife weil ich lediglich vermute das jemand angreifen könnte.

Aber WENN ich präventive Maßnahmen ergreifen würde (so wie Mr. H. Angel) und sie stellen sich als falsch heraus...gehört das verurteilt. Allerdings ist die Tatsache das er dann auch noch eine Schrottflinte 45er dazu verwendet hat doppelt unverantwortlich. Fahrlässige Tötung gehört dem in jedem Fall aufgebrummt.

Es ist jetzt nicht so, als würd ich dem deutschen Rechtssystem für dieses Urteil danken, aber wenn es nicht so ausgegangen wäre, dann müsste man demnächst also vergewissern, dass derjenige, der dich bedroht dich auch wirklich töten möchte. Ganz glücklich wird niemand über das Urteil sein, aber insgesamt nach dem Recht entschieden.

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