Burner 1635 Melden Geschrieben 31. Juli 2016 Ich hab auch nichts anderes als Werbung gesehen aber auf dem Backup stream lief(läuft?) Malcolm in the middle.
hall0 1758 Melden Geschrieben 31. Juli 2016 das mit der werbung is normal, war bei mir auch. Nach zig spots ging es dann aber bei mir.
hall0 1758 Melden Geschrieben 31. Juli 2016 Tja er hats geschaft. Hier das erste Video was ich gefunden hab
Chapi 257 Melden Geschrieben 31. Juli 2016 Man möchte am liebsten denjenigen der es Abgefilmt hat ins Gesicht schlagen.
Master AP 641 Melden Geschrieben 31. Juli 2016 hall0, vor 30 Minuten: Tja er hats geschaft. Hier das erste Video was ich gefunden hab Alter wtf, braucht nur n unglücklicher wind kommen und er verfehlt das netz. Da muss man echt schon darauf vorbereitet sein zu sterben
Underdog 4373 Melden Geschrieben 2. August 2016 (bearbeitet) Ist halt die typisch deutsche Bürokratie .....Druckluft+schießt nicht durch einen Lauf, also ist es keine Waffe, Punkt! Kann mir aber nicht vorstellen das es so bleibt. Spätestens wenn die ersten 13 jährigen ihre Eltern nerven ihnen dieses "Spielzeug" zu kaufen, da es ja erlaubt ist und die aufgeregt zum Verbraucherschutz marschieren, dürfte sich das BKA vermutlich klar machen das man auch mit etwas das nicht "durch einen Lauf" schießt, Elefanten abknallen kann.^^ PS: Das Ding wäre bei dem Bums und der Genauigkeit sogar als Jagdwaffe zu gebrauchen, lol. Ich würde es Waffentechnisch sowie rechtlich in jedem Fall unter "Armbrust" einordnen (-also das es zu den Schusswaffe zählt). Bearbeitet 2. August 2016 von Underdog
Sepsis 588 Melden Geschrieben 2. August 2016 Das müssen dann aber wohlhabende Eltern sein die mal eben ein 1700 Euro "Spielzeug" kaufen.
Cpl.Basti 1488 Melden Geschrieben 2. August 2016 Pedder, vor 7 Stunden: Unreguliert wie ne Wasserpistole. Krass. ^^ Bullshit. Quote Für den Erwerb von Waffen mit einer höheren Mündungsenergie als 7,5 Joule, sogenannte Weitschussluftgewehre, ist laut Waffengesetz eine Erwerbsberechtigung (siehe Waffenbesitzkarte) notwendig. Informationen hierzu können in Deutschland die Sportwarte von Schützenvereinen geben. Dies gilt jedoch nicht für Luftgewehre, die vor dem 1. Januar 1970 oder vor dem 2. April 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt und in den Handel gebracht worden sind (WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2); diese können ungeachtet ihrer Mündungsenergie oder des Vorhandenseins eines „F-im-Fünfeck“-Stempels gleichfalls frei erworben und besessen werden.
Wrongturn 27 Melden Geschrieben 2. August 2016 Und was ist mit der Anlage des Videos? https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.html
Cpl.Basti 1488 Melden Geschrieben 2. August 2016 (bearbeitet) Wrongturn, vor 2 Minuten: Und was ist mit der Anlage des Videos? https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.html Ja, aber das gilt nur für die Variante mit Pfeilen. edit: Hätte vielleicht sagen sollen dass ich mich auf die "normale" Variante beziehe. Bearbeitet 2. August 2016 von Cpl.Basti
Wrongturn 27 Melden Geschrieben 2. August 2016 (bearbeitet) Cpl.Basti, vor 5 Minuten: Ja, aber das gilt nur für die Variante mit Pfeilen. Aber darum gings doch nur oder? E: Aaaaaaaaaaaaahhhh Bearbeitet 2. August 2016 von Wrongturn
Turnbeutel 278 Melden Geschrieben 17. August 2016 Gibts den auch auf deutsch? ... Ich verstehe zwar einiges aber würde schon den ganzen Inhalt mitkriegen ...
Nostra Deamon 666 Melden Geschrieben 17. August 2016 denke mal nicht. die vice sachen gibts maximal mit untertiteln