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SNI+PER

SNI+PER's Schießbude

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wieso sind das Scherzfragen? Wieso komm ich an keinen Waffenschein? Das Mindestalter ist 21 Jahre.

Zu 2: Warum darf ich derartige Waffen nicht bei mir führen? Was ist denn erlaubt? Mit deinem Arsenal knackt man sogar einen Leopart 2. <_<

Warum darf ich keine Maschinenpistole bei mir führen?!

Geschrieben

Katron, für Notwehrfälle. ^^

Geschrieben
Es gibt jetzt das neue Waffengesetz...

Messer mit feststehender Kling dürfen nicht mehr mitgeführt werden...

Und für den Waffenschein musst du jetzt ne Begründung abgeben warum du einen mache willst...

wenn du Schützenverein angibst, dann darfst du die Waffe nur dann mitführen, wenn du zu Schützenhaus gehst bzw. wiederkommst...

Geschrieben

Danke, und wie erlangt man eine Waffenbesitzkarte? ^^

Geschrieben

Gelten ausländische Waffenscheine ind waffenbesitzkarten auch in Deutschland?

Geschrieben
Gelten ausländische Waffenscheine ind waffenbesitzkarten auch in Deutschland?
Geschrieben

Solch ein Thread ist genau das was ich brauche!

Hehe.

Also Sniper ich hab mich mal umgehört und bezweifle jetzt wirklich mit einer AW50 in .50BMG

loszuziehen und irgendwelches Wild zu Hackfleisch zu verarbeiten!

Ist das denn wenigstens mit einer AWP erlaubt?

Das wäre dann Kaliber .338 Lapua Magnum

Geschrieben
Gelten ausländische Waffenscheine ind waffenbesitzkarten auch in Deutschland?
Geschrieben
Danke, und wie erlangt man eine Waffenbesitzkarte? ^^
Geschrieben
Natürlich werden Deine Eingaben ausführlich geprüft und im Bundeszentralregister wird Dein polizeiliches Führungszeugnis angefordert.
Geschrieben

hmm?

Sieht doch gut aus!

Als Optik ein schönes Schmidt & Bender PM II ZF dann noch ein Zweibein

und los gehts!

post-8-1082313601_thumb.jpg

post-8-1082313601_thumb.jpg

Geschrieben
Natürlich werden Deine Eingaben ausführlich geprüft und im Bundeszentralregister wird Dein polizeiliches Führungszeugnis angefordert.

Aber durch beitritt der DDR zur BRD, des Wegfalls des GG Artikels 23 sowie des nicht vortbestehens des Grundgesetzes (da Besatzungsprofisorium) können die das doch nicht im Bundeszentralregister nachprüfen?! :blink:

Geschrieben

hm ich hab ne saubere Weste aber dem Rabaukar hab ich mehrfache Körperverletzung und Sachbeschädigung angehängt :D:P

Geschrieben
Kannst Du nachlesen im WaffG §5 Zuverlässigkeit dort steht es ausführlich beschrieben.

Siehe hier, das ist der Link zum BMI (Bundesministerium des Innern):

Geschrieben

Hier habe ich ein Bild, speziell für LookBehindYou. Hier sieht man mal schön die Größenverhältnisse.

Von links nach rechts.

1.) .500 S&W Magnum

2.) 7.62mm x 39mm (Kalashnikov)

3.) 7.92mm x 33mm Kurz (Stgw 44)

4.) 5,7mm x 28mm (P 90)

5.) 7,62mm x 51mm (.308 Winchester)

6.) 5,56mm x 45mm (.223 Remington)

7.) .50 Action Express (Desert Eagle)



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