SNI+PER 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Wieso sind das Scherzfragen? Wieso komm ich an keinen Waffenschein? Das Mindestalter ist 21 Jahre. Zu 2: Warum darf ich derartige Waffen nicht bei mir führen? Was ist denn erlaubt? Mit deinem Arsenal knackt man sogar einen Leopart 2. Warum darf ich keine Maschinenpistole bei mir führen?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Fìeslíng_ 0 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Katron, für Notwehrfälle. ^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
katron 0 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Es gibt jetzt das neue Waffengesetz... Messer mit feststehender Kling dürfen nicht mehr mitgeführt werden... Und für den Waffenschein musst du jetzt ne Begründung abgeben warum du einen mache willst... wenn du Schützenverein angibst, dann darfst du die Waffe nur dann mitführen, wenn du zu Schützenhaus gehst bzw. wiederkommst... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Fìeslíng_ 0 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Danke, und wie erlangt man eine Waffenbesitzkarte? ^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fingah 40 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Gelten ausländische Waffenscheine ind waffenbesitzkarten auch in Deutschland? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
katron 0 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Gelten ausländische Waffenscheine ind waffenbesitzkarten auch in Deutschland? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lookbehindyou 0 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Solch ein Thread ist genau das was ich brauche! Hehe. Also Sniper ich hab mich mal umgehört und bezweifle jetzt wirklich mit einer AW50 in .50BMG loszuziehen und irgendwelches Wild zu Hackfleisch zu verarbeiten! Ist das denn wenigstens mit einer AWP erlaubt? Das wäre dann Kaliber .338 Lapua Magnum Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Firehand 0 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Gelten ausländische Waffenscheine ind waffenbesitzkarten auch in Deutschland? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SNI+PER 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Danke, und wie erlangt man eine Waffenbesitzkarte? ^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Fìeslíng_ 0 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Natürlich werden Deine Eingaben ausführlich geprüft und im Bundeszentralregister wird Dein polizeiliches Führungszeugnis angefordert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lookbehindyou 0 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 hmm? Sieht doch gut aus! Als Optik ein schönes Schmidt & Bender PM II ZF dann noch ein Zweibein und los gehts! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SNI+PER 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Natürlich werden Deine Eingaben ausführlich geprüft und im Bundeszentralregister wird Dein polizeiliches Führungszeugnis angefordert. Aber durch beitritt der DDR zur BRD, des Wegfalls des GG Artikels 23 sowie des nicht vortbestehens des Grundgesetzes (da Besatzungsprofisorium) können die das doch nicht im Bundeszentralregister nachprüfen?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lookbehindyou 0 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 hm ich hab ne saubere Weste aber dem Rabaukar hab ich mehrfache Körperverletzung und Sachbeschädigung angehängt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Fìeslíng_ 0 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Kannst Du nachlesen im WaffG §5 Zuverlässigkeit dort steht es ausführlich beschrieben. Siehe hier, das ist der Link zum BMI (Bundesministerium des Innern): Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SNI+PER 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. April 2004 Hier habe ich ein Bild, speziell für LookBehindYou. Hier sieht man mal schön die Größenverhältnisse. Von links nach rechts. 1.) .500 S&W Magnum 2.) 7.62mm x 39mm (Kalashnikov) 3.) 7.92mm x 33mm Kurz (Stgw 44) 4.) 5,7mm x 28mm (P 90) 5.) 7,62mm x 51mm (.308 Winchester) 6.) 5,56mm x 45mm (.223 Remington) 7.) .50 Action Express (Desert Eagle) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...