Mr. Klobuerste 464 Melden Geschrieben 18. August 2004 Hmm... ich habe hier einen polnischen Text gefunden, da ich aber leider kein polnisch kann bleibt er mir ein Rätsel klick
$inneD 0 Melden Geschrieben 23. August 2004 Ich hab ne Frage und zwar - wie komm ich am besten an einen Waffenschein? ^^ - kann ich mit 'nem Waffenschein eine H&K MP7, G36K und G36C führen? ^^ - wenn man einen Waffenschein hat, darf man die Waffe bei sich tragen? ^^ Eigentlich sind es drei (Scherz)Fragen die Du da hast!!! zu 1.) Gar nicht!!! zu 2.) Nein! zu 3.) Wenn Du einen Waffenschein hast darfst Du die Waffe führen aber keine von den Dir genannten Waffen!!!
SNI+PER 0 Autor Melden Geschrieben 23. August 2004 Ich hab ne Frage und zwar - wie komm ich am besten an einen Waffenschein? ^^ - kann ich mit 'nem Waffenschein eine H&K MP7, G36K und G36C führen? ^^ - wenn man einen Waffenschein hat, darf man die Waffe bei sich tragen? ^^ Eigentlich sind es drei (Scherz)Fragen die Du da hast!!! zu 1.) Gar nicht!!! zu 2.) Nein! zu 3.) Wenn Du einen Waffenschein hast darfst Du die Waffe führen aber keine von den Dir genannten Waffen!!!
$inneD 0 Melden Geschrieben 23. August 2004 Wer bist du überhaupt und washast du fürn Beruf? Mir ist das schon bewusst, das Führen von Waffen in der öffentlichkeit ist in Duetschland verboten Ein Soldat (Stuffz.) hat mir das mit dem Waffen mitgeteilt
SNI+PER 0 Autor Melden Geschrieben 24. August 2004 Wer bist du überhaupt und washast du fürn Beruf? Mir ist das schon bewusst, das Führen von Waffen in der öffentlichkeit ist in Duetschland verboten Ein Soldat (Stuffz.) hat mir das mit dem Waffen mitgeteilt
ET 0 Melden Geschrieben 24. August 2004 @sniper lol ich hab schon bei sinned erstem poste fies zu grinsen angefangen in der leisen hoffnung das du ihn in der luft zerreißt nichts für ungut
$inneD 0 Melden Geschrieben 24. August 2004 wo willst du denn den ganzen dreck herwissen? mein Wissen hab ich Übringens von soldaten Polizeibeamten Bodyguards usw. usw. und du?
$inneD 0 Melden Geschrieben 24. August 2004 Hättest du mir mal das neue waffenrecht durchgelesen(falls du dazu in der laage bist) wüsstest du das das führen von Waffen in der Öffentlichkeit und auf öffentlichen Veranstaltungen für Zivilpersonen verboten is
M16A3 0 Melden Geschrieben 24. August 2004 Hättest du mir mal das neue waffenrecht durchgelesen(falls du dazu in der laage bist) wüsstest du das das führen von Waffen in der Öffentlichkeit und auf öffentlichen Veranstaltungen für Zivilpersonen verboten is
the_Unforgiven 2 Melden Geschrieben 24. August 2004 Hättest du mir mal das neue waffenrecht durchgelesen(falls du dazu in der laage bist) wüsstest du das das führen von Waffen in der Öffentlichkeit und auf öffentlichen Veranstaltungen für Zivilpersonen verboten is
$inneD 0 Melden Geschrieben 24. August 2004 Hättest du mir mal das neue waffenrecht durchgelesen(falls du dazu in der laage bist) wüsstest du das das führen von Waffen in der Öffentlichkeit und auf öffentlichen Veranstaltungen für Zivilpersonen verboten is Hättest du das Waffenrecht (neu) durchgelesen, hattest du unter § 10 Abs. 4 Satz 1 lesen können: "Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. "
Mr. Klobuerste 464 Melden Geschrieben 24. August 2004 Hättest du mir mal das neue waffenrecht durchgelesen(falls du dazu in der laage bist) wüsstest du das das führen von Waffen in der Öffentlichkeit und auf öffentlichen Veranstaltungen für Zivilpersonen verboten is Hättest du das Waffenrecht (neu) durchgelesen, hattest du unter § 10 Abs. 4 Satz 1 lesen können: "Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. "
SNI+PER 0 Autor Melden Geschrieben 24. August 2004 Hättest du mir mal das neue waffenrecht durchgelesen(falls du dazu in der laage bist) wüsstest du das das führen von Waffen in der Öffentlichkeit und auf öffentlichen Veranstaltungen für Zivilpersonen verboten is
the_Unforgiven 2 Melden Geschrieben 24. August 2004 Hättest du mir mal das neue waffenrecht durchgelesen(falls du dazu in der laage bist) wüsstest du das das führen von Waffen in der Öffentlichkeit und auf öffentlichen Veranstaltungen für Zivilpersonen verboten is Hättest du das Waffenrecht (neu) durchgelesen, hattest du unter § 10 Abs. 4 Satz 1 lesen können: "Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. "