Zum Inhalt springen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

SNI+PER

SNI+PER's Schießbude

Empfohlene Beiträge

1.)kannste mir noch nen paar infos geben zu der waffe, kaliber usw? aus world.guns.ru steht nix über sie

2.)Was ist den eigentlich derzeit so die beste pistole am markt?

3.)Warum setzt das deutsche bundesheer immer noch die P1 ein? Ist die nich schon sehr veraltet?

Falls ihr euch wundert, ich weiss selbst nicht warum für mich alle pistolen weiblich sind :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1.)kannste mir noch nen paar infos geben zu der waffe, kaliber usw? aus world.guns.ru steht nix über sie

2.)Was ist den eigentlich derzeit so die beste pistole am markt?

3.)Warum setzt das deutsche bundesheer immer noch die P1 ein? Ist die nich schon sehr veraltet?

Falls ihr euch wundert, ich weiss selbst nicht warum für mich alle pistolen weiblich sind :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

könnte sein, dass die frage schon gestellt wurde aber könnt ihr mir gute sites geben wo schöne waffen videos zu sehen sind(am besten archievbilder ausm krieg)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

könnte sein, dass die frage schon gestellt wurde aber könnt ihr mir gute sites geben wo schöne waffen videos zu sehen sind(am besten archievbilder ausm krieg)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast abc

Hab vergessen was für waffen du nochmal hastm könntest eventuell nach fotos machen??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab vergessen was für waffen du nochmal hastm könntest eventuell nach fotos machen??
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast abc

Geil, würdest du mir detail fotos der No4 machen???? also jetz noch nich , würd dich dann nochma ansprechen ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geil, würdest du mir detail fotos der No4 machen???? also jetz noch nich , würd dich dann nochma ansprechen ;)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

is das eine ne benelli nova?

Und das eine sniper(m40?), is das nicht das aus of?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

bevor ihr mich aufspiesst und steinigt, ich glaube zu wissen dass diese frage oft genug gestellt wurde. Also: Welche Bedingungen muss man erfüllen, um einen Waffenschein erhalten zu können? und muss man dann eine art test bestehen? Vielen Dank im Vorraus. mfg Hellfrog

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Hellfrog:

Das Gesetz besagt:

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1.  geschäftsunfähig sind,

2.  abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

3.  auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

(4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen



  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.