PuXXmast0r 0 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 1.)kannste mir noch nen paar infos geben zu der waffe, kaliber usw? aus world.guns.ru steht nix über sie 2.)Was ist den eigentlich derzeit so die beste pistole am markt? 3.)Warum setzt das deutsche bundesheer immer noch die P1 ein? Ist die nich schon sehr veraltet? Falls ihr euch wundert, ich weiss selbst nicht warum für mich alle pistolen weiblich sind Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SNI+PER 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 Tut es eigentlich weh, eine Blaser R93 Tac. abzufeuern? Also im stehen?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lookbehindyou 0 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 dann bin ich beruhigt:.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HaZarD 0 Melden Teilen Geschrieben 29. Oktober 2004 1.)kannste mir noch nen paar infos geben zu der waffe, kaliber usw? aus world.guns.ru steht nix über sie 2.)Was ist den eigentlich derzeit so die beste pistole am markt? 3.)Warum setzt das deutsche bundesheer immer noch die P1 ein? Ist die nich schon sehr veraltet? Falls ihr euch wundert, ich weiss selbst nicht warum für mich alle pistolen weiblich sind Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ChocolatPavot 0 Melden Teilen Geschrieben 31. Oktober 2004 könnte sein, dass die frage schon gestellt wurde aber könnt ihr mir gute sites geben wo schöne waffen videos zu sehen sind(am besten archievbilder ausm krieg) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SNI+PER 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. November 2004 könnte sein, dass die frage schon gestellt wurde aber könnt ihr mir gute sites geben wo schöne waffen videos zu sehen sind(am besten archievbilder ausm krieg) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast abc Melden Teilen Geschrieben 3. November 2004 Hab vergessen was für waffen du nochmal hastm könntest eventuell nach fotos machen?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SNI+PER 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. November 2004 Hab vergessen was für waffen du nochmal hastm könntest eventuell nach fotos machen?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast abc Melden Teilen Geschrieben 3. November 2004 Geil, würdest du mir detail fotos der No4 machen???? also jetz noch nich , würd dich dann nochma ansprechen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SNI+PER 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. November 2004 Geil, würdest du mir detail fotos der No4 machen???? also jetz noch nich , würd dich dann nochma ansprechen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PuXXmast0r 0 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2004 is das eine ne benelli nova? Und das eine sniper(m40?), is das nicht das aus of? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SNI+PER 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. November 2004 is das eine ne benelli nova? Und das eine sniper(m40?), is das nicht das aus of? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PuXXmast0r 0 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2004 sag mal, hat das stg.77 eigentlich auch kimme und korn(auf dem scope) oder schaut das nur so aus? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hellfrog 0 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2004 bevor ihr mich aufspiesst und steinigt, ich glaube zu wissen dass diese frage oft genug gestellt wurde. Also: Welche Bedingungen muss man erfüllen, um einen Waffenschein erhalten zu können? und muss man dann eine art test bestehen? Vielen Dank im Vorraus. mfg Hellfrog Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dr@g0n 0 Melden Teilen Geschrieben 4. November 2004 @Hellfrog: Das Gesetz besagt: (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. geschäftsunfähig sind, 2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder 3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen. (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben. (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2. (4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...