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BF2 Demo: Linux Server released

BF2 Demo: Linux Server released
von -=Punkbuster=- 15.06.2005 23 Kommentare

Im Rahmen des gestern veröffentlichten Community Updates, in dem Electronic Arts einige Modifizierungen des Spiels noch einmal öffentlich als Verletzung der EULA einstuft, wurde auch eine BETA-Version des Linux Servers für die Battlefield 2 Demo veröffentlicht. Den Link auf das 41MB große File (.zip) findet ihr seit wenigen Minuten in unserer Download-Datenbank

Kommentare
15.06.2005 10:24 CloneCommander
boah na endlich....

*inst...
15.06.2005 10:27 Homeboy21do
JEDE SEITE HAT DARÜBER BERICHTET; WARUM HAT EA NICHT VORHER VERWARNT ?? und uns Zeit gegeben es zu ändern? SO FINDE ICH DAS AUCH JEDE BATTLEFIELD NEWS SEITE DIE DIESEN ARTIKEL ÜBER DIE VERÄNDERUNG BERICHTET HAT, verwarnt oder abgemahnt werden sollte. Weil die Battlefield News Seiten dazu beigetragen haben und selbst nicht auch das Risiko verwiesen haben.
(Den Verstoß gegen EULA)

Ich finde es absolut nicht akzeptabel, das hätte man auch anders regeln können !!
15.06.2005 10:27 [ACRF]Shakira
Hi

A.C.R.F. bietet auch einen Downloadmirror an!
15.06.2005 10:46 -=Punkbuster=-
Sorry, aber so einen Unfug habe ich schon lange nicht mehr gehört. Die Anleitung wurde auf der offiziellen Deutschen Communityseite veröffentlicht und wir haben in unserer News umgehend folgenden Hinweis platziert:

[Hi... Wir übernehmen keine Gewähr für die Folgen des Ausführens dieser Anleitung. Quelle: www.bf-news.de]

Es ist doch wohl selbstverständlich, dass das Ausschalten jeder offiziellen Sperre eine Veränderung im Grenzbereich ist. Also bitte: erst lesen, dann motzen.
15.06.2005 10:56 HolleSonnenberg
Wer konnte den mit so nem Geheule rechnen? Die Demo ist auch ohne Timelimit kaum spielbar. Das ganze gewine um den Hack hört sich in meinen Ohren nur danach an, als ob einer bei EA Angst hat das er sich am Ende des Monats nicht mehr genug Koks und Nutten leisten kann. Wenn die ma so nen Elan beim Support zeigen würden wie se jetzt zeigen um die No Limit Server zu bannen, wäre ich schon n ganzen tacken glücklicher
15.06.2005 12:18 Rumblefish
interessant ist auch, daß die erste linuxversion nichtmal eine sogenannte EULA beim installieren angezeigt hatte
15.06.2005 12:49 Vestalis
werds mal gleich installieren :D
15.06.2005 13:56 Homeboy21do
lol, ja keine haftung ! is ja ok. Aber totzdem angeboten und erklärt.
Beispiel: Kann ich auf meiner HP dann auch Drogen vermarkten und noch eine Anleitung zur Einnahme auf meine HP ! aber überall auf der HP schreibe übernehme keine Haftung !! geht auch nicht oder. mitgehagen mitgefangen würde ich mal sagen !

aber egal, lassen wir das thema, die rechte sehen anders aus, man kann nicht einfach sagen "keine Haftung" und es anbieten und erklären !

Ich hab eh kein Server der gebannt wurde, also was solls.
Wolte es nur klarstellen!

Punk... nicht alles so ernst nehmen !
15.06.2005 14:09 Sleepwalker
Danke @ [ACRF]Shakira
wenigstens mal ein schneller download server und nich son dreck wo man mit 50 K/s zieht lol!
15.06.2005 15:12 HolleSonnenberg
@homeboY
!:
Wenn nicht wichtig war, schnall ich nicht warum du geschriehen hast.
2:
Es ist nicht illegal das Timelimit auszuschalten (im Gegensatz zu Drogenverkaufen) nur EA hat beschlossen das zu Ahnden
3. Wer mitdenken kann ist meistens klar im Vorteil
;)
15.06.2005 15:13 Sleepwalker
Battlefield 2 Demoe Server: 62.141.56.26:16567 - Bitte Vollmachen :D
15.06.2005 16:03 HolleSonnenberg
@homeboY
!:
Wenn nicht wichtig war, schnall ich nicht warum du geschriehen hast.
2:
Es ist nicht illegal das Timelimit auszuschalten (im Gegensatz zu Drogenverkaufen) nur EA hat beschlossen das zu Ahnden
3. Wer mitdenken kann ist meistens klar im Vorteil
;)
15.06.2005 16:05 HolleSonnenberg
Sorry wg den doppelposts die trehten auf wenn ich oder FF die Seite Refreshen, da steht was von Post Daten und so. Ich pass jetzt besser auf, verspochen :)
15.06.2005 20:35 Homeboy21do
Es verstösst gegen die EULA !
Also rechtswidriege Handlung !

Wer liest und mitdenkt ist klar im vorteil !
16.06.2005 05:57 HolleSonnenberg
lol, so ein quark. Nur weil EA was in seiner EULA verbietet ist das noch lange nicht rechtsgültig. Was zählt ist das BGB und nicht die Wunschträume von EA. Und nicht einmal die haben jeh gesagt das das eine rechtswiedrige Handlung darstellt. Tja deinem letzten Satz kann ich nur zustimmen ;)
16.06.2005 14:52 Homeboy21do
noch ein beispiel !
World of warcraft, es wurden zahlreiche User die cheats etc. verwendeten und wurden gebannt, für immer, das heisst sie müssen sich ein neues Exemplar von World of Warcraft kaufen um wieder online spielen zu können !

Das mit dem cheaten, hat gegen die Bedigungen verstossen, rechtswiedrig !
und können gebannt ausgeschlossen werden.
sonst würde das doch garnicht gehen , dann könnten alle vor gericht gehen gewinnen und das spiel weiter nutzen !
Das es ein rechtswiedriger Verstoß gegen die Bedigungen war, dürfen die die Accounts sperren !

klingt logisch oder ?
Denn jeder der die Bedigungen akzeptiert und sie nicht einhält begeht einen Verstoss ! Rechtwiederig ! Sonst könnten cheater cheaten, raubkopierer so viel brennen wie sie wollten, etc.

die Bedienungen bzw. Vertrag zwischen Softwarehersteller und End Kunden sind einzuhalten !

@ wenn EA sagt das es gegen die EULA verstöss, waas es auch tut, ist es rechtswiedrig, weil verstoss gegen akzeptierten Vertrag !
Jeder hat sich an die Bedigungen zu halten sonst kann der softwarehersteller durchgreifen !
Er wird zwar nicht jeden anklagen, aber er setzt sich anderweitig durch, zu seinem Recht !

achso, rechtgültig ? rechtswiedrig meinst du wohl !
16.06.2005 16:00 HolleSonnenberg
lol, nein meinte ich nicht. Deine Meinung ist einfach falsch und wenig fundiert. Nicht jeder der entgegen der Eula handelt handelt gleich gesetzeswiedrig. Erstens ist es wohl eine Interpretationssache... ob das configurieren eines Scriptes als Verstoss gegen die EULA überhaupt als solcher gesehen werden kann. Zweitens ist das bereitstellen eines Servers bei WoW der eine Serveliste betreibt kein Bestandteil des Kaufvertrages. Wenn ich Eigentümer einer Sache bin, darf ich mit dieser Sache (im Rahmen der Gesetze) machen was ich will. Selbstverständlich darf ich einen Cheat instalieren. Nur muss man für WoW gesondert Zahlen und das vollkommen unabhängig vom Kaufvertrag, es gelangt also nichts in deinem Besitzt wenn du online spielen möchtest und so wie ein Restaurant aussuchen kann das du unter bestimmten Bedingungen dort nicht essen darfst, darf sich (Blizzard isses glaub ich) aussuchen das sie unter bestimmten Bedingungen keine Geschäfte mehr machen (du darfst nicht mehr online zocken). Anderes sieht es aus wenn du einen Server mit Cheats online stellst, sperren kann dich dann zwar auch (weil du ja keinen Anspruch darauf hast, auf ihren Serverlisten zu erscheinen), aber Anzeigen kann dich keiner damit. Ich will damit sagen: Wenn du Besitzer einer Software bist, hast du das alleinige Recht diese zu verändern wie du das gerne möchtest, es seih denn du umgehst eine Kopiersperre. Das ist gesetzlich geregelt (ich war mal auf der Handelsschule), wenn EA oder jemand anders also behaupt es seih illegal das Timelimit zu ändern so ist es falsch (hier in Deutschland zumindestens, in den USA sieht das glaube ich sogar noch ein wenig anders aus.). Selbstaverständlich hat EA auch das Recht die Server zu Bannen, ist ja ihre Liste, da können sie auch einfach entscheiden jeden Server von der Liste zu nehmen der die Zahl 9 enthält. Aber das EA versucht einen falschen Eindruck zu erwecken und leichtgläubigen und/oder Autoritätstreuen Geistern den Eindruck vermitelt es handelt sich um den Bruch eines Gesetzes wirft auch kein viel besseres Licht auf die Sache.
16.06.2005 17:14 Homeboy21do
Bitte ?
Wer redet den hier von Kaufvertrag ?
Den End Benutzer Vertrag den du bei jeden Spiel akzeptierst wenn du es installierst, ist ja wohl was ganz anderes !
Ausserdem ist es vollkommen FALSCH wenn die meinst du könntest mit der
Software alles machen was du willst wenn du es gekauft hast !
Dafür gibt es ja regeln die du aktzeptieren musst, sonst könnte ja jeder den zb. den teuer entwickelten Engine für sich selbst nutzen (wenn du ein spiel programmierst)oder es gar verbreiten , so das ihn jeder benutzen kann.
Lies dir mal die Bedingungen durch, bevor du so was schreibst !
Wie meintest du nicht !
Was ist das denn für eine Grammatik:
Nur weil EA was in seiner EULA verbietet ist das noch lange nicht rechtsgültig.
Klar ist es das, jeder darf bestimmen was und in wie weit einer seiner Software benutzt !
Beispiel: Antivir , frei für Privatanwender und nur für Privatanwender, darf nicht Firmenmässig genutzt werden !
achso, es it auch in dem sinne kein configurieren wie du es oben geschreibst, es ist manipulieren, da es gegen die EULA verstöst.(keine interpretationssache... ist in den Bedingungen regelt !
Mit dem Restaurant ist auch ein gutes Beispiel nur falsch!
Beispiel: Du darfst zb. nicht dein eigenes Getränk mitbringen sonst kannst du gehen.
Das sind die Gastronomie Bedingungen!
Akzept... es einfach, den wenn es durch die EULA geregelt ist, ist es ein verstoss!
Meinst du du weisst mehr als die Leute von EA, wenn ja geh doch gerichtlich dagegen vor, dann wirst du sehen, wer recht hat und wer nicht ! lol
16.06.2005 20:12 HolleSonnenberg
Rofl, ich schmeiss mich weg. Ein Kaufvetrag ist nichts weiter als ein Eigentumswechsel. Und ich schrieb nicht das man mit der Software alles machen kann, sondern das man als Eigentümer einer Software (gilt also auch für Freeware) das alleinige Recht auf Veränderungen hat. Das ist auch der Grund warum es bei Updates immer eine Form deiner Einwilligung bedarf (häckchen machen beim autoupdate zum Beispiel). Dein Beispiel mit Antivir hinkt weil die Tatsache das du als ein Privatmensch handelst in der Vereinbarung als Grundvorrausetzung für den Eigentumswechsel steht. Soll heißen: Auch wenn du nach deiner Arbeit erst das Produkt holst und es dann in deiner Firma einsetzt hast du nicht als Privatperson sondern als Unternehmer gehandelt. Ähnlich ist es mit Einzelplatz Lizenzen, kopien sind etwas anderes als Modifikationen das erwähnte ich aber bereits. Auch gibt es gesonderte Gesetze für Modifikationen die den Kopierschutz betreffen (man darf kein Image einer Kopiergeschützten CD machen und so). Und wenn du dir die änderungen anguckst die man durchführen muss um das Zeitlimit auszuschalten wirst du festellen das man nur einen Wert in einer Scriptdatei ändern muss. Da hat man bei jedem Spiel mit buyscripten oder Keybindings mehr zu tun. Von daher ist wohl eher eine Configuration als eine Manipulation. Bevor du die ganze Zeit mit der EULA rumhaust nenn mit erst mal den passus der festlegt das ich das so nicht machen darf.
Im übrigen darf dich jeder Besitzer eines Gastronomiesbetriebe... nach gut dünken rauswerfen oder nicht reinlassen, er hat ja das Hausrecht. Wenn er das in Ordnung findet das du dein Eigenes Getränk mitbringst dann kannst du da auch bleiben. Und EA hat nie behauptet das der Eingriff illegal ist. EA hat nur den Eindruck erweckt das es so sei. Bei manchen Menschen anscheinend ziemlich erfolgreich. Stell dir doch einfach mal vor, es gibt einen Druckerpapier Hersteller der SPD Fan ist, der sagt dann: Na klar könnt ihr mein Produkt kaufen, ich will bloß nicht das ihr später darauf Werbung für die CDU druckt. Und er schreibt es so in den Vertrag (oder er schenkt es dir oder so.) Der Vetrag ist dann witzlos. Sobald du eingentümer bist, kannst du auf dem Paper drucken was du gerne möchtest. Genauso ist es wenn Powerseller bei Ebay schreiben es seih eine Privatauktion und desswegen werde keinerlei Garantie übernommen. Als Powerseller machst du keine Privatauktionen und desswegen hat das Produkt auch Garantie. Verstanden worauf ich hinauswill?
17.06.2005 11:45 Homeboy21do
lol, zu deinem Text schreib ich nichts mehr, ist eh blödsinn und versuchst dich immer raus zureden !
Ein Kaufvertrag ist nur ein Eigentumswechsel, oh mein Gott, wozu dann einen Vertrag aufsetzen ??
Eigentum kann man auch so wechslen!
Wenn ich Eigentümer einer Sache bin, darf ich mit dieser Sache (im Rahmen der Gesetze) machen was ich will. --->
Und ich schrieb nicht das man mit der Software alles machen kann, sondern das man als Eigentümer einer Software (gilt also auch für Freeware) das alleinige Recht auf Veränderungen hat.
Hast du und darfst du ja nicht !
Ich habe auch keine Lust die ganze Seite unter Kommentaren zu zuspammen !
Du scheinst dir nicht im geringsten mal überhaupt eine Lizenzbestimmung bzw. die Bedingungen durchgelesen zu haben, tu das erst mal bevor du dir sowas zusammen reimst.
Deine Aussagen bestehen immer nur aus vermutungen, haben aber in keinster Weise was mit realität zu tun.
In dem Sinne: Der Klügere gibt nach !
17.06.2005 20:42 HolleSonnenberg
*g*
1.
Ein Kaufvertrag muss nicht aufgesetzt werden, er ist formlos. Ein Eigentumswechsel unterliegt immer bstimmten Bedinungen, die im BGB stehen. Ist auch ganz Sinnvoll, ansonsten könnte ja jeder sich auf dem Fahrersitzt eines Auto setzten und dem Eigentümer sagen: Wegegangen Platz vergangen.
2.
Das ich das nicht darf, dafür bist du nach wie vor jedes Argument schuldig.
3.
Ich habe mich tatsächlich nicht mit den Lizenbestimmungen auseinander gesetzt sondern mit dem BGB welches in jedem Fall über jedem Vertrag steht welcher hierzulande abgeschlossen wird. Du scheinst die Eula ja auch nicht zu kennen denn ich hatte dich ja darum gebeten den endsprechenden Passus zu schreiben. Außerdem erwähnte ich bereits das nicht einmal EA gesagt hat das das illegal ist.
Das alles sind keine Vermutungen sondern fundiertes Wissen welches ich von der kaufmännisches Handelsschule habe.
Kann sein das du klüger bist, dafür kenne ich dich zuwenig, aber recht habe ich. :P
18.06.2005 12:34 Homeboy21do
Dann lies die Bestimmungen !
Hast mehrere Softwareprodukte ?
Hast du überhaupt schon einmal eine Lizenzbestimmung gelesen??
Außerdem erwähnte ich bereits das nicht einmal EA gesagt hat das das illegal ist. ->
Achso, Hacker tun nix illegal, gibt es auch legale Hacker ? lol
Mit der Bezeichung Hacker haben sie das sehr wohl getan!
Verstehen, lernen!
Eigentlich wollte ich ja nicht mehr schreiben, aber du scheinst immer das letzte Wort haben zu müssen, obwohl du dich noch immer nicht mit Lizenzbestimmungen auseinander gesetzt hast !
12.01.2006 21:53 Necro
soviel beiträge hatte ich bis eben ;)